Dormagen Dormagener tappt auf See in Handyfalle

Dormagen · Zuhause erhält er eine Rechnung von 1800 Euro. Die Verbraucherberatung half ihm. Er zahlte nur 300 Euro.

Dormagen: Dormagener tappt auf See in Handyfalle
Foto: pixabay

Das böse Erwachen kam für Gunther S. (Name von der Red. geändert) wenige Wochen nach dem Ende des Kreuzfahrt-Urlaubs durch die Nordsee mit Stopps in europäischen Hafenstädten. Sein Mobilfunkbetreiber schickte dem Dormagener eine Rechnung über 1800 Euro - das hundertfache dessen, was S. in der Regel monatlich fürs mobile Surfen und Telefonieren zahlt. Der Grund: Auf hoher See hatte sich das Handy von Gunther S. ins Datennetz eingeloggt. Bei diesen sogenannten "Maritime Services" fallen deutlich höhere Kosten an als beim Daten-Roaming an Land. Drei bis sieben Euro für eine Gesprächsminute, 30 Euro pro Megabyte Datennutzung, das sind gängige Taxen.

"Ich bin aus allen Wolken gefallen, denn ich weiß genau, dass ich nicht aktiv Emails, Filme oder Fotos heruntergeladen habe", beschreibt Gunther S. den Moment, als er die Rechnung in Händen hielt. Zwei Anrufe beim Mobilfunkanbieter bewirkten nichts. S. zahlte nicht, er ging stattdessen zur Verbraucherberatung an der Kölner Straße. Dort ist das Problem bekannt. "Solche Fälle passieren bei allen Mobilfunkanbietern", sagt Paulina Wleklinski, Leiterin der Beratungsstelle Dormagen.

Sie erklärt, warum die im weltweiten Datenroaming geltende Deckelung auf See keine Anwendung findet. An Land nämlich unterbricht der Mobilfunkanbieter automatisch die Datenverbindung, wenn eine Obergrenze von 50 Euro plus Mehrwertsteuer erreicht ist - es sei denn, der Kunde hat vertraglich anderes vereinbart. So werden Verbraucher vor horrenden Handy-Kosten beim Auslandsurlaub geschützt. "Dieser Kosten-Airbag funktioniert nur an Land, weil dort der Transfer über eine terrestrische Verbindung läuft", weiß Wleklinski. Auf See wird die Verbindung über Satellit aufgebaut. Der Anbieter erhält die Information über den Datenverbrauch deshalb mit großer Zeitverzögerung, kann ergo die Übertragung nicht rechtzeitig stoppen. "Anders geht es technisch nicht", sagt die Verbraucherschützerin. Sie rät deshalb: "Schalten Sie die Roaming-Funktion an ihrem Smartphone an Bord eines Schiffes in jedem Fall aus." Denn die Gefahr lauert nicht nur bei der aktiven Nutzung des Smartphones. Das Gerät, im Prinzip ein kleiner Computer, aktualisiert im Hintergrund regelmäßig die installierten Pro

gramme - ohne Zutun des Nutzers. So war es wohl auch bei Gunther S.. Sein Weg zur Verbraucherberatung hat sich gelohnt: Die Beratungsstelle vermittelte einen Anwalt, der an den Mobilfunkanbieter schrieb. "Weil die Gerichte häufig im Sinne der Verbraucher entscheiden, lassen sich die Anbieter manchmal auf eine kulante Regelung ein", sagt Verbraucherschützerin Wleklinski. Gunther S. wurde ein Vergleich über 300 Euro angeboten - ein Sechstel der ursprünglichen Forderung.

Er ging darauf ein und lobt die "hervorragende Arbeit der Dormagener Verbraucherberatung". Er wird sicher nicht noch einmal in die Kostenfalle auf hoher See tappen: "Das nächste Mal, wenn ich ein Schiff betrete, schalte ich das Handy komplett aus."

(NGZ)
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