Dormagen Drogen: Dormagener drohen 18 Monate Haft

Dormagen · Ob Strafe wegen Drogenhandels zur Bewährung ausgesetzt wird, entscheidet sich in sechs Monaten.

Mit einem "blauen Auge" ist gestern ein 20-jähriger Dormagener am Neusser Amtsgericht davon gekommen. Der frühere Gymnasiast, der inzwischen eine Ausbildung begonnen hat, wurde von Richter Heiner Cöllen wegen Drogenhandels zu 18 Monaten Jugendstrafe verurteilt. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, soll erst in einem halben Jahr entschieden werden.

"Laut Gesetz gibt es die sogenannte Vorbewährung", erklärte Cöllen in seiner Urteilsbegründung, "in einem halben Jahr werden wir überprüfen, ob Sie die von uns gemachten Auflagen einhalten und beispielsweise regelmäßig zur Drogenberatung gehen." Für den jungen Dormagener aus gutem Hause - Vater selbstständig, Mutter Beamtin - hätte es schlimmer kommen können. Bei einer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht hätte die Mindeststrafe für Drogenhandel mit Waffen bei fünf Jahren gelegen. "Das sollten Sie sich eindringlich klar machen", sagte Cöllen dem früheren Schüler des Bettina-von-Arnim-Gymnasiums gleich mehrfach. Der Angeklagte war im Rahmen einer Polizei-Kontrolle mit 100 Gramm Marihuana erwischt worden, gleichzeitig hatte er eine Pistole und einen Schlagstock bei sich. Zu der Kontrolle war es eher zufällig gekommen: Nachbarn hatten sich über zu laute Musik auf einer Geburtstagsfeier in Dormagen beschwert, als die Polizei für Ruhe sorgen wollte, kam alles ans Tageslicht. "Ich habe mit 14 oder 15 angefangen zu kiffen", gab der junge Mann im Prozess zu Protokoll, "es wurde immer mehr, irgendwann war ich abhängig. Dann habe ich auch angefangen zu verkaufen." Zunächst nur an Freunde, dann an immer mehr Abnehmer in Dormagen. Auch jetzt würde er noch regelmäßig Marihuana konsumieren. "Genau das ist hier das Problem", sagte Richter Heiner Cöllen, "ich habe den Eindruck, dass in Ihrem Leben jemand fehlt, der sagt: So geht es nicht weiter." Die Eltern seien zwar schockiert gewesen und hätten dem 20-Jährigen mit dem Rauswurf gedroht, bei der Drohung war es dann jedoch geblieben.

Die Mitarbeiterin der Jugendgerichtshilfe mochte dennoch nicht den Stab über den jungen Mann brechen. "Er hat eine Ausbildung begonnen und ist dort erfolgreich. Ich halte eine Verwarnung und eine Drogentherapie für ausreichend", sagte sie. Zwei Jahre Jugendstrafe beantragte die Staatsanwältin, mit anderthalb Jahren blieb das Schöffengericht knapp darunter.

(mape)
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