Analyse Eine demokratische Entscheidung zum Bad

Dormagen · Hoch emotional lief die Diskussion um das Bürgerbegehren zum Erhalt des Hallenbads Nievenheim mit einem Ausgang, der vielen nicht gefiel. Dass nun wohl ein Gericht entscheidet, ist nicht schlimm.

Es wird nach heutigem Stand vorerst kein drittes Bürgerbegehren in Dormagen geben. Eine nüchterne Feststellung nach der Ratssitzung von Dienstag, bei der die Stadtverordneten mit großer Mehrheit das Bürgerbegehren zum Hallenbad Nievenheim für rechtlich unzulässig erklärt haben. Eine Ratssitzung, in der dieser Tagesordnungspunkt mehrere Geschichten geschrieben hat, die nachhaltige Wirkung zeigen können.

Zum Beispiel die Episode, in der Bürgermeister Erik Lierenfeld vom Fraktionsvorsitzenden des Zentrums, Hans-Joachim Woitzik, angegriffen wurde. Letzterem drohen rechtliche Konsequenzen, weil er auch auf mehrmaliges Nachfragen hin nicht von seinen beiden Behauptungen abweichen wollte, wonach die Verwaltung die IG Nievenheim bei deren Vorbereitung des Bürgerbegehrens behindert habe und zudem wahrheitswidrige Äußerungen in der Beratungsvorlage von sich gegeben habe. Harte Vorwürfe, die der Bürgermeister kaum im Raum stehen lassen kann.

Der bewies in einer weiteren Episode Konsequenz, als er den Sprecher der IG, Rainer Blödgen, aus dem Ratssaal verwies, als Zwischenrufe und Beifallsbekundungen aus den Besucherreihen nicht aufhören wollten. Ein seltener Vorgang, aber formal richtig, auch wenn das Thema verständlicherweise Emotionen frei setzt und Zuhörer nicht mit den Gepflogenheiten während einer Ratssitzung vertraut sind. Die Hinweise waren aber eindeutig. Dass die Zentrumsfraktion nach der Abstimmung aus Protest den Saal verließ, passte zu ihrem überdrehten Gesamtauftritt. Die Begründung dafür von Woitzik, die Entscheidung sei "undemokratisch und bürgerfeindlich", war überzogen und vor allen Dingen falsch. Sie mag unliebsam sein, ist aber auf demokratischem Weg im Rahmen einer Abstimmung von gewählten Politikern zustande gekommen. Ob sie "bürgerfeindlich" war, wenn sie von Politikern der Parteien getroffen wurden, die bei der Kommunalwahl fast 87 Prozent hinter sich brachten und die womöglich der Stadt jährliche Kosten von 850.000 Euro ersparen? Grünen-Chef Tim Wallraff ordnete insofern korrekt ein, indem er feststellte, dass ein Beschluss gefasst wurde, "der gerichtlich überprüft werden kann. Und über die demokratische Möglichkeit bin ich froh".

Das ist letztlich die spannende Frage, die das Verwaltungsgericht klären wird: ob ein Ratsbeschluss "auslegbar" ist, das heißt, dass klar ist, "was gemeint ist", auch wenn das so eindeutig nicht formuliert ist. Kommt das Gericht zu der Ansicht, dass es keinen eindeutigen Ratsbeschluss zur Schließung des Hallenbads Nievenheim gibt, stehen die Chancen der IG und der 7000 Unterstützer sehr gut, doch "ihren" Bürgerentscheid zu bekommen. Die IG ließ übrigens in ihrer Stellungnahme aufhorchen, man werde "den Bürgern aktiv dabei helfen, sich vor der nächsten Wahl daran zu erinnern". War das die Ankündigung für die Gründung einer Wählergruppierung? Wohl unrealistisch, denn damit nähme man dem befreundeten Zentrum vor allem in Nievenheim die Stimmen weg.

(schum)
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