Dormagen Freundin getötet - Prozess beginnt

Dormagen · Ab dem 7. September steht ein 17 Jahre alter Jugendlicher aus Dormagen vor dem Landgericht in Düsseldorf. Ihm wird vorgeworfen, im März seine 15-jährige Begleiterin in einer alten Fabrik im Düsseldorfer Hafen umgebracht zu haben.

 Die furchtbare Tat ereignete sich in der stillgelegten Papierfabrik Hermes im Düsseldorfer Hafen.

Die furchtbare Tat ereignete sich in der stillgelegten Papierfabrik Hermes im Düsseldorfer Hafen.

Foto: Bretz

Die Fakten, die nach den Ermittlungen einer Mordkommission bekannt geworden sind, sind schwer zu ertragen. Zwei Jugendliche, ein Junge aus Dormagen, damals 16, und ein Mädchen, zum Zeitpunkt des schrecklichen Geschehens sogar erst 15 Jahre alt, ziehen am 11. März dieses Jahres gemeinsam durch die Region. Am Abend landen sie schließlich in einer stillgelegten Papierfabrik im Düsseldorfer Hafen. Es ist irgendwann in der Nacht zum Sonntag, wahrscheinlich gegen 22.30 Uhr, als aus dem scheinbar unbeschwerten Zusammensein der Beiden ein Alptraum wird: Nach bisherigen Erkenntnissen stößt der Junge seine Begleiterin gegen eine Wand, würgt sie mit einem Schnürsenkel, an dem zwei Metallösen befestigt sind, bis zur Bewusstlosigkeit und schneidet ihr anschließend die Kehle durch. Das Mädchen verliert sehr viel Blut und stirbt noch am Tatort. Ihre Leiche wird am Nachmittag des 12. März entdeckt.

Für den Tod der 15-Jährigen muss sich der junge Dormagener ab 7. September vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten, zunächst sind für den Prozess sechs Verhandlungstermine angesetzt worden. Dann soll auch geklärt werden, was den inzwischen 17 Jahre alten Beschuldigten zu der unfassbaren Tat getrieben hat. Gestanden hatte er sie bereits an jenem 12. März. Während Polizeibeamte noch mit der Spurensicherung am Tatort beschäftigt gewesen waren, war der Dormagener in der Papierfabrik aufgetaucht, hatte nach dem Opfer gefragt und hatte wissen wollen, ob das Mädchen schon gefunden worden sei. Die Tatwaffe hatten die Ermittler schnell bei ihm gefunden, kaum länger hatte es gedauert, bis der junge Mann zu den Beamten sagte: "Ich habe sie getötet, ich habe sie umgebracht."

Nichtsdestotrotz zeichnet sich ab, dass er nicht aus niederen Motiven gehandelt hat, sondern womöglich schuldunfähig war. Die Staatsanwaltschaft ging schon sehr schnell nach der Festnahme des Jugendlichen davon aus, dass er aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung, der sogenannten paranoiden Schizophrenie, nicht in der Lage war, das Unrecht seiner Tat einzusehen. Was für die Angehörigen des Opfers vermutlich kaum zu ertragen ist, wurde durch das Gutachten eines Sachverständigen untermauert. Der Beschuldigte war deshalb auch vor der Tat bereits in Behandlung; die Staatsanwaltschaft ließ den Dormagener in die geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik einweisen, wo er mindestens bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens bleiben wird.

Die paranoide Schizophrenie gilt in Fachkreisen als eine der häufigsten Schizophrenieformen. Typische Merkmale der Erkrankung sind Wahnvorstellungen und Verfolgungswahn, manche der Erkrankten hören Stimmen oder haben Halluzinationen. Daneben entwickeln Betroffene mitunter Zorn und Angst, sie werden unruhig und streitsüchtig. Extreme Gewalttaten infolge der Erkrankung gelten indes als sehr selten.

(ssc)
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