Dormagen Für Stadtpolitiker gibt es keine Vergünstigungen

Dormagen · In der Nachbarstadt Neuss räumt der neue Bürgermeister Reiner Breuer (SPD) mit Privilegien und Vergünstigungen für Politiker auf. Eine Handlung: Stadtverordnete werden im Todesfall nicht mehr auf Kosten der Stadt beigesetzt. "So etwas passt nicht mehr in die Zeit" , sagte Breuer. Von dieser Regelung wurde regelmäßig Gebrauch gemacht. Voraussetzung: zwei Amtszeiten Mitgliedschaft im Stadtrat. Eine solche Vergünstigung gibt es es in Dormagen nicht. Mit einer Ausnahme: Ehrenbürger der Stadt wurden und werden auf Kosten der Stadtkasse beigesetzt, die Stadt trägt die damit verbundenen Kosten. "Das ist aber auch die einzige Ausnahme", sagt Stadtsprecher Harald Schlimgen.

In Dormagen dürfen diejenigen, die als Ratsmitglieder oder Sachkundige Bürger politisch tätig sind, neben ihren rechtlich geregelten Aufwandsentschädigungen mit keinen weiteren Vergünstigungen rechnen. Ein Abonnement für Theater oder Stadtbibliothek - Fehlanzeige! "Wenn ein Veranstalter den Vorsitzenden des Kulturausschusses zu einer Premiere einlädt, dann ist das natürlich etwas anderes", so Schlimgen, "der ist dann selbstverständlich als Gast eingeladen." Ganz stringent ist die Haltung bei der Stadtmarketing- und Verkehrsgesellschaft Dormagen (SVGD), die die Hallenbäder in der Stadt betreibt: "Wir haben Preise, die werden von allen bezahlt", sagt Geschäftsführer Klaus Schmitz, "ohne Ausnahme. Da bin ich knallhart." Es habe aber aus der Politik bislang auch keine Anfrage für freien Eintritt oder eine kostenlose Jahreskarte gegeben.

Für den Stadtrat gibt es klare, strenge Vorschriften, die sich aus der Ehrenordnung ergeben, die die Mitglieder selbst erarbeitet haben. Dort geht es um die Veröffentlichung von Mitgliedschaften in Vereinen, Verbänden oder Aufsichtsräten. "Mandatsträger dürfen Geld, unangemessene, über sozialübliche Aufmerksamkeit hinausgehende Sachleistungen oder sonstige unangemessene geldwerte Leistungen nicht annehmen", erklärt Bettina Giedinghagen, Leiterin des Fachbereichs Recht im Rathaus. Für Verwaltungsmitarbeiter gibt es eine ähnliche Linie, die im Antikorruptionskonzept festgehalten ist. "Es gibt eine Grenze von 15 Euro für Geschenke. Aber die meisten Mitarbeiter lehnen grundsätzlich ab."

(schum)
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