Dormagen Gericht stoppt Verfahren im Streit um Wohnbebauung

Dormagen · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat im Nachbarschaftsstreit zwischen dem Nievenheimer Gastwirt Heinrich Robens und Petra Helf, Geschäftsführerin der gleichnamigen Immobilien GmbH, das Klageverfahren gestoppt. Die Begründung der Richterin ist das noch laufende Normenkontrollverfahren am Oberverwaltungsgericht Münster. "Dessen Ergebnis soll erst abgewartet werden", sagte der Düsseldorfer Anwalt Karl Heinz Bortloff, der Robens vertritt.

Im Klartext bedeutet dies, dass die von der Stadt erteilte Baugenehmigung weiterhin gültig ist und Petra Helf auf dem Nachbargrundstück der Gaststätte im Bereich der Straßen Am Krausberg/Hindenburgstraße bauen könnte - wenn sie denn wollte. Sie will an der Planung von sechs Atriumhäusern festhalten, sagte im Juli aber auch: "Ich hole zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Schüppe heraus."

Heinrich Robens hat das VG-Urteil gestern allzu optimistisch als "Baustopp" deklariert, was es de facto nicht ist. Er befürchtet durch das Bauvorhaben Beeinträchtigungen für den Betrieb seiner Gaststätte. Mit dem Normenkontrollverfahren vor dem OVG, dessen Urteil im Dezember erwartet wird, soll das Vorhaben in Gänze verhindert werden. Einen Eilantrag mit dem Ziel, dass der Bebauungsplan bis zum Urteil nicht umgesetzt werden kann, lehnte das OVG im Januar ab.

(schum)
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