Dormagen Hallenbad: Rat lehnt Bürgerantrag ab

Dormagen · Die IG ist mit ihrem Anliegen, den Abriss des Bades anzuhalten, gescheitert.

 Mit ihrem Antrag, den Fortgang des Abriss-Prozesses des Hallenbads per Bürgerantrag zu stoppen, ist die IG Nievenheim gescheitert.

Mit ihrem Antrag, den Fortgang des Abriss-Prozesses des Hallenbads per Bürgerantrag zu stoppen, ist die IG Nievenheim gescheitert.

Foto: woi

Offenbar war die Zuversicht bei den Antragstellern nicht besonders ausgeprägt, so nahmen es jedenfalls einige der Ratsmitglieder an, die über den Bürgerantrag der Interessengemeinschaft (IG) Nievenheim zu befinden hatten. Denn als Bürgermeister Erik Lierenfeld den Tagesordnungspunkt aufrief und den Antragstellern die Gelegenheit einräumen wollte, zu ihrem Anliegen Stellung zu nehmen und es noch zu erläutern, herrschte Stille - die IG war nicht im Ratssaal vertreten.

Wahrscheinlich hätte Präsenz von Natascha Held oder Michael Kierbach, die den Bürgerantrag unterschrieben haben, nichts am eindeutigen Abstimmungsergebnis geändert: Der Bürgerantrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt, nur das Zentrum und die Fraktionsgemeinschaft Freier Demokratischer Bund/Ein Herz für Dormagen waren dafür. Die IG hatte beantragt, dass die Aufsichtsratsmitglieder der Stadtmarketing- und Verkehrsgesellschaft Dormagen (SVGD) vom Stadtrat angewiesen werden, die Geschäftsführung der SVGD zu beauftragen, vorerst alle Maßnahmen zum Abriss des Nievenheimer Hallenbades einzustellen, bis das Verwaltungsgericht Düsseldorf über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens entschieden hat. Dieses hatte in einem Eilbeschluss das Bürgerbegehren als unzulässig, weil verfristet, gewertet. Die IG hat beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde dagegen eingelegt.

Für SPD-Fraktionsvorsitzender Bernhard Schmitt habe das Gericht "klar und deutlich erklärt, wie es die Entscheidung des Rates, das Bürgerbegehren für unzulässig zu halten, sieht. Jetzt ist es auch mal genug." Hans-Joachim Woitzik vom Zentrum forderte ein "Minimum an Fairness" und dass "keine Fakten gegen den Bürgerwillen geschaffen werden". Er habe zudem selten eine so schwache Begründung eines Gerichts gelesen wie in diesem Fall.

Dormagens Bürgermeister Erik Lierenfeld (SPD) wies darauf hin, dass er verpflichtet sei, die Beschlüsse des Rates auszuführen. "Das Verwaltungsgericht ist uns in unserer Position eindeutig gefolgt. Es geht nicht um die Frage, was man möchte, es handelt sich um eine Rechtsfrage."

(schum)
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