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Dormagen Hallenbad-Streit: IG Nievenheim zieht vor das OVG

Dormagen · Die Interessengemeinschaft (IG) Nievenheim will vor dem Oberverwaltungsgericht Münster klären lassen, ob ihr Bürgerbegehren für den Erhalt und Weiterbetrieb des Hallenbads in Nievenheim rechtlich zulässig ist.

Gestern legte die IG "fristgericht" wie Sprecherin Bianca Lins betonte, Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf ein. Das Gericht hatte vor zwei Wochen im Rahmen eines Eilverfahrens festgestellt, dass das von der IG initiierte Bürgergehren unzulässig ist, weil es verfristet sei.

"Wir erwarten von einem unabhängigen Gericht, dass es zumindest die Daten richtig wiedergeben kann", so Lins, "denn in dem Beschluss steht z.B. das beide Bäder bis Sommer 2017 betrieben wurden, was ja bekanntlich falsch ist." Das Gericht habe sich offenbar nicht genauer mit der Begründung der IG auseinandergesetzt. Lins: "Wir wollen nicht den Eindruck eines schlechten Verlierers erwecken, aber wir haben 7000 Bürgern das Versprechen gegeben für das Schwimmbad zu kämpfen."

(schum)
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