Dormagen Hunde-Attacke: TV-Moderator gewinnt vor Landgericht

Dormagen · Auch den zweiten Prozess hat TV-Moderator Sascha Lauterbach gewonnen: Der 38 Jahre alte Medienmann konnte vor dem Landgericht Düsseldorf ein sogenanntes Versäumnis-Urteil erreichen. Weil der Angeklagte sowie dessen Verteidiger nicht zum Termin der Hauptverhandlung erschienen sind, folgte der Richter der Forderung von Lauterbach. Demnach muss der Angeklagte, ein 54-Jähriger aus Dormagen, fast 12.000 Euro zahlen und somit die Kosten für Tierarztbehandlung, Arztbehandlung von Lauterbach, Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld tragen. Dagegen können innerhalb von 14 Tagen Rechtsmittel eingelegt werden. "Das war ein erleichternder Tag für mich, weil es jetzt endlich zu Ende ging", sagt Lauterbach.

Auch den zweiten Prozess hat TV-Moderator Sascha Lauterbach gewonnen: Der 38 Jahre alte Medienmann konnte vor dem Landgericht Düsseldorf ein sogenanntes Versäumnis-Urteil erreichen.

Weil der Angeklagte sowie dessen Verteidiger nicht zum Termin der Hauptverhandlung erschienen sind, folgte der Richter der Forderung von Lauterbach. Demnach muss der Angeklagte, ein 54-Jähriger aus Dormagen, fast 12.000 Euro zahlen und somit die Kosten für Tierarztbehandlung, Arztbehandlung von Lauterbach, Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld tragen. Dagegen können innerhalb von 14 Tagen Rechtsmittel eingelegt werden. "Das war ein erleichternder Tag für mich, weil es jetzt endlich zu Ende ging", sagt Lauterbach.

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, seine beiden Kangal-Hunde auf seinem Grundstück unsachgemäß gehalten zu haben. Den Hunden war es im März 2016 gelungen, die Seile zu zerbeißen und aus dem Garten zu entkommen. Auf der Straße fielen die wuchtigen türkischen Hütehunde die beiden Dalmatiner-Hündinnen von Lauterbach an, der noch einmal Gassi gehen wollte. Der QVC-Moderator brachte eine der beiden Hündinnen, die schwer verletzt wurde, in eine Tierklinik. Lauterbach, der selbst verletzt wurde, sprach in der ersten Verhandlung vor dem Amtsgericht von "Todesangst", die er verspürt hätte. Der Tatvorwurf lautete auf fahrlässige Körperverletzung.

Der Angeklagte hatte im Februar seinen Einspruch gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts zurückgezogen und damit die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro akzeptiert. Vor dem Landgericht erlebte Lauterbach am Dienstag eine Überraschung: Weder Angeklagter, noch Anwalt waren erschienen. Als der Richter aus dem Saal heraus in der Kanzlei anrief, erfuhr er von dort, dass, so erzählte Lauterbach, es kein Interesse gebe, vor Gericht zu erscheinen. "Das war vielleicht auch besser so. Denn sonst hätten wir einen Antrag wegen Prozess-Betrugs gestellt." Denn der Anwalt des Angeklagten habe fälschlicherweise in den Verhandlungen zuvor behauptet, dass sein Mandant kein Deutsch verstehe. "Wir haben Zeugen, die belegen, dass das nicht stimmt." Lauterbach will jetzt per Gerichtsvollzieher das Geld eintreiben.

(schum)
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