Dormagen Lärmgutachten für den Saal Robens
Dormagen · Planungsausschuss billigt neue Untersuchung zum Schallschutz neuer Häuser.
Für Gastwirt Heinrich Robens geht es um seine Existenz und den Fortbestand seines Festsaals. Für die Stadtverwaltung und die große Mehrheit des Planungsausschusses geht es darum, in einem Lärmschutz-Gutachten zweifelsfrei festzustellen, ob die geplante Bebauung des Nachbargrundstücks mit dem Betrieb des Saals vereinbar ist. Gegen die Stimme von Fraktionschef Hans-Joachim Woitzik (Zentrum) wurde das Gutachten, dessen finanzielles Risiko die Investorin trägt, ermöglicht.
Darin soll rechtssicher festgestellt werden, welche Auswirkungen die geplanten sechs neuen Atriumhäuser auf den Betrieb der Gaststätte mit Saal haben, um die vom Oberverwaltungsgericht Münster bemängelte fehlende Abwägung zu ermöglichen. "Unser Ziel ist, dass die Festsaal-Nutzung uneingeschränkt möglich sein muss", betonte Bürgermeister Erik Lierenfeld im Planungsausschuss. Nachdem der Bebauungsplan durch die vom Oberverwaltungsgericht Münster festgestellten Abwägungsmängel unwirksam geworden ist, hat die Investorin Petra Helf bei der Stadt ein "Heilungsverfahren" beantragt: Das neue Lärmschutz-Gutachten soll dann den Anforderungen genügen. Falls das Bauvorhaben weiter betrieben wird, gibt es nach einer Entscheidung im Planungsausschuss dann eine erneute Offenlage, bevor der Ausschuss über das neue Baurecht entscheidet.
Für Woitzik ist das verschwendete Zeit, da er nach der Lektüre des Urteils, das "eine krachende Niederlage für die Stadt" sei, "dort weiterhin keine Chance für eine Bebauung" sehe. Sein Antrag auf Vertagung wurde von allen anderen abgelehnt.