Dormagen Mitglieder entscheiden bei Baugenossenschaft

Dormagen · Die jährliche Mitgliederversammlung der Baugenossenschaft Dormagen wird (vorerst) nicht durch eine Vertreterversammlung ersetzt. Sie bleibt damit das zentrale Entscheidungsgremium der Baugenossenschaft, das unter anderem den Aufsichtsrat wählt und die Jahresabschlüsse beschließt. Das ist das zentrale Ergebnis der außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Satzung der Baugenossenschaft. Eine weitere Entscheidung: Der Aufsichtsrat kann zukünftig um ein zusätzliches siebtes Mitglied erweitert werden.

Beide Themen waren in den vergangenen Monaten häufig diskutiert worden, deshalb wurden sie im Rahmen der außerordentlichen Mitgliederversammlung in der vergangenen Woche gesondert zur Wahl gestellt. Die Einführung einer Vertreterversammlung hätte bedeutet, dass die Mitglieder Repräsentanten wählen, welche die Aufgaben der Mitgliederversammlung übernehmen - mit dem Ziel einer ausgeglichenen Interessensvertretung aller Quartiere und einer Vereinfachung der demokratischen Willensbildung. Die Mehrheit der Teilnehmer am Mittwochabend stimmte jedoch dafür, den bisherigen Modus beizubehalten: An den jährlichen Mitgliederversammlungen können rund 2500 Mitglieder unmittelbar stimmberechtigt teilnehmen.

90 stimmberechtigte Mitglieder und 20 Bevollmächtigte haben an der Versammlung teilgenommen. Die Baugenossenschaft Dormagen ist wie alle Genossenschaften demokratisch organisiert, sämtliche Mieter sind zugleich stimmberechtigte Mitglieder. Derzeit besteht der Aufsichtsrat aus dem Vorsitzenden Theodor Baikowski, dem stellvertretenden Vorsitzenden Theodor Siebers, Stefan Alef, Ralf Kerp, Bernhard Schmitt und Gudrun Weiß-Schmidt. Mit mehr als 2400 Wohnungen im Besitz gehört die Baugenossenschaft Dormagen zu den größten Wohnungsanbietern an den Standorten Dormagen, Neuss und Rösrath. Gemäß ihrer Leitlinien Demokratie, Mitbestimmung und Solidarität bietet die 1926 gegründete Baugenossenschaft ihren Mitgliedern ein lebenslanges Wohnrecht.

(NGZ)
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