Dormagen Neuer Mietspiegel für Hartz-IV-Empfänger

Dormagen · Im Kreissozialausschuss wurde über die Kriterien diskutiert. Die Neusser SPD fordert "realistische Obergrenzen".

Was ist eine angemessene Miete - diese Frage ist für Hartz IV-Empfänger von Bedeutung. Grundlage dafür ist der grundsicherungsrelevante Mietspiegel. Darin ist geregelt, welche Miethöhe für Empfänger von Sozialleistungen als angemessen gilt. Der Rhein-Kreis Neuss will die Daten-Basis erneuern, ein Büro mit der Erstellung eines neuen Mietspiegels beauftragen. Ende des Jahres soll er fertig sein.

Seit Anfang 2014 gelten die Kriterien des bisherigen Spiegels. Ein Beispiel: Für einen Drei-Personen-Haushalt gilt in Neuss eine Wohnung mit 80 Quadratmetern bis zu einer Obergrenze von 558,40 Euro Bruttokaltmiete als angemessen, in Grevenbroich liegt diese Grenze bei 545,80 Euro. Wer in einer teureren Wohnung lebt, muss sich um preiswertere Bleibe bemühen. Doch der Markt wandelt sich, in vielen Bereichen wird bezahlbarer Wohnraum knapp. "Wir wollen überprüfen, wie weit unser Mietspiegel den aktuellen örtlichen Verhältnissen entspricht", erklärt Kreisdirektor Dirk Brügge.

Vor Einführung des ersten Spiegels hatte es in der Politik eine lebhafte Debatte gegeben, auch jetzt gab's Diskussion. Für die Berechnung sollten nur die Angebots- und nicht die Bestandsmieten, die bestehenden Mietverträge, herangezogen werden, erklärte Carsten Thiel (UWG). Sein Argument: "Viele Wohnungen, die frei werden, werden zunächst saniert und danach teurer angeboten." Dirk Brügge weist darauf hin, dass das Bundessozialgericht dies nicht vorsehe.

Die Pläne beim Kreis werden in Neuss genau verfolgt. Der Vorsitzende des Sozialausschusses der Stadt, Karlheinz Kullick (SPD), hat das Thema auf Bitte der SPD-Ratsfraktion auf die Tagesordnung am 24. Februar gesetzt. "Wir wollen wissen, welche Erfahrungen die Stadt mit den gültigen Mietstufen gemacht hat", so Kullick. Bei einer Anfrage des Kreises hat laut SPD die Stadt erklärt, dass in Neuss das Wohnungsangebot innerhalb der ermittelten Mietobergrenzen nicht ausreiche, um den Bedarf der wohnungssuchenden Leistungsempfänger zu decken. Bis sich, so die SPD, ausreichend bezahlbarer Wohnraum beschaffen lasse, "gilt es realistische Mietobergrenzen zu definieren, die vordringlich auch der tatsächlichen Lage am Neusser Immobilienmarkt entsprechen", fordert Kullick. SPD-Kreistagsabgeordnete Astrid Westermann setzt sich dafür ein, dass der Kreis seine Kommunen "in die Konzeption des Spiegels von Anfang an eng einbindet".

(NGZ)
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