Dormagen Politiker müssen Arbeit in Vereinen offen legen

Dormagen · Ehrenordnung der Stadt wird im Rahmen des Anti-Korruptionsgesetzes erweitert. Rat muss noch zustimmen.

Ratsmitglieder müssen sich darauf einstellen, dass sie künftig öffentlich angeben müssen, wenn sie eine ehrenamtliche Funktion und Tätigkeit in Vereinen haben und vor allem dann, wenn diese vergütet wird. Eine entsprechende, einstimmige Empfehlung hat jetzt der Hauptausschuss für die Sitzung des Stadtrates am 17. September getroffen. Mit der Auswirkung, dass die Ehrenordnung in diesem Punkt geändert werden muss.

Die bestehende Version stammt aus dem Jahr 2006. Damals ging es darum, auf der Grundlage des Korruptionsbekämpfungsgesetzes des Landes aus dem Jahr 2004 eine Ehrenordnung zu formulieren. Mandatsträger dürfen Geld oder besondere Sachleistungen oder geldwerte Vorteile nicht annehmen. Die Angaben der Mandatsträger im Stadtrat sind aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen auf der Internetseite der Stadt unter www.buergerinfo.dormagen.de zu sehen. Wer auf die jeweiligen Namen klickt, erfährt Details über die Person und sieht, wer in welchem Gremium Verantwortung trägt, beispielsweise in Aufsichtsräten. Angegeben werden müssen neben Beraterverträgen auch vergütete und ehrenamtliche Funktionen in Berufsverbänden, Wirtschaftsvereinigungen, sonstigen Interessenverbänden, Vereinen oder ähnlichen Organisationen.

Über die Vergütung selbst erfährt der Bürger nichts. Das ist auch nicht vorgesehen. Anders als im Landtag. Dort müssen die Abgeordneten seit diesem Jahr ihre Nebeneinkünfte offen legen und sagen, wie viel sie nebenher kassieren. Allerdings nur, wenn sie oberhalb einer Grenze von fünf Prozent der Abgeordnetenbezüge liegen. Das entspricht Einkünften von rund 536 Euro im Monat oder 6432 Euro im Jahr.

(schum)
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