Dormagen Schloss Arff: Verkauf aus Frust wegen Kölner Klüngel

Dormagen · Christoph Freiherr von Geyr spricht im Interview über die Gründe des Verkaufs von Schloss Arff an der Grenze zwischen Hackhausen und Köln.

 Christoph Freiherr von Geyr (r.) und sein Sohn Cornelius vor der wunderschönen Kulisse von Schloss Arff.

Christoph Freiherr von Geyr (r.) und sein Sohn Cornelius vor der wunderschönen Kulisse von Schloss Arff.

Foto: l. berns

Herr Freiherr, noch vor zwei Jahren haben Sie erklärt, Schloss Arff nicht verkaufen zu wollen. Woher nun der Sinneswandel?

Christoph Freiherr von Geyr Ich habe dieses wunderschöne Schloss 1987 geerbt und viel Geld investiert. Seitdem hat es immer wieder Probleme gegeben, dass Anwesen mit Elektrizität und Frischwasser zu erschließen. Der Rat der Stadt Köln hat uns dabei große Probleme bereitet. Die Klärgruben vor Ort sind zum Teil noch aus dem Mittelalter.

Welcher Art waren diese Probleme?

Freiherr von Geyr Das Prozedere hat sich in die Länge gezogen, das war sprichwörtlicher Kölscher Klüngel. Außerdem hatten wir geplant, das Schloss mit dem Verkauf eines Nachbargrundstücks zu finanzieren. 18 Wohnungen sollten dort entstehen, doch dieses Vorhaben hat sich nach Anwohnerprotesten aus dem Ortsteil Hackenbroich und der ablehnenden Haltung des Stadtentwicklungsausschuss Köln zerschlagen.

Gab es keine andere Option als den Verkauf?

Freiherr von Geyr Wir haben drei Möglichkeiten geprüft: Das Schloss als Kulisse für Film und Fernsehen zu vermarkten, einen Langzeitmieter zu suchen oder zu verkaufen.

Das Schloss steht nun für 4,5 Millionen Euro zum Verkauf, wie viel Arbeit muss der neue Eigentümer in das Anwesen stecken?

Freiherr von Geyr Das Haus steht unter Denkmalschutz, die Ansprüche an die Pflege sind groß. Doch ist es in einem sehr guten Zustand, von einigen kleineren Dachreparaturen einmal abgesehen. Meine Frau und ich haben immer wieder in das Schloss investiert und seit Jahren keinen Urlaub mehr gemacht.

Sie haben das Schloss der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Soll das unter neuem Eigentümer so bleiben?

Freiherr von Geyr Das obliegt der Entscheidung des künftigen Eigentümers.

Jens Krüger führte das Gespräch.

(NGZ)
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