Dormagen Stadtrat entscheidet über Bürgerbegehren

Dormagen · Heute müssen die Stadtverordneten über die Zukunft des Hallenbades Nievenheim befinden. Aber bevor es um Inhalte geht, müssen sie entscheiden, ob sie das Bürgerbegehren überhaupt für rechtlich zulässig halten.

 3115 hätten gereicht, die Interessengemeinschaft Nievenheim überreichte aber deutlich mehr Unterschriften zugunsten des Erhalts des Hallenbads der Verwaltung.

3115 hätten gereicht, die Interessengemeinschaft Nievenheim überreichte aber deutlich mehr Unterschriften zugunsten des Erhalts des Hallenbads der Verwaltung.

Foto: IG

Lange warten müssen interessierte Besucher der heutigen Ratssitzung (ab 17.30 Uhr, Rathaus, Eingang Castellstraße) nicht, bis das Thema "Bürgerbegehren für die Grundsanierung und den Weiterbetrieb des Hallenbades Nievenheim" aufgerufen wird. Es steht am Anfang der umfangreichen Tagesordnung. Die Interessengemeinschaft (IG) Nievenheim hat weit mehr als die geforderten 3115 Unterschriften eingereicht, die notwendig sind, um ein Bürgerbegehren zu initiieren und in der Folge einen Bürgerentscheid auslösen zu können.

Die Begründung für das Bürgerbegehren. Unter anderem können laut IG Vereins-, Schul- und Freizeitschwimmen in ganz Dormagen nur mit einem Hallenbad in Nievenheim reibungslos funktionieren. Der Dormagener Norden würde von der Schließung stark benachteiligt, obwohl dort die größten Bevölkerungszuwächse zu erwarten sind. Die Sanierungs- und Betriebskosten könnten im Vergleich zur städtischen Schätzung deutlich reduziert werden.

Die Meinung der Stadt. Sie ist fest davon überzeugt, dass das Bürgerbegehren rechtlich unzulässig ist. Dementsprechend lautet auch ihre Beschlussempfehlung an die Ratsmitglieder: Ihnen wird geraten, den Antrag der IG abzulehnen. In ihrer Begründung bezieht sie sich auf einen Passus in der Gemeindeordnung, wonach ein Bürgerbegehren drei Monate nach dem Sitzungstag eingereicht werden muss, wenn es sich gegen einen Ratsbeschluss richtet. Diese Frist sei nicht eingehalten worden. Es handele sich hier um ein "kassatorisches Bürgerbegehren", dass nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist eingereicht wurde und damit unzulässig sei. Auf der Unterschriftenliste steht die Kostenschätzung der Verwaltung. Die besagt: "Für die Sanierung des Hallenbads Nievenheim wäre ein Investitionsvolumen von 5,1 Millionen Euro erforderlich. Der Betrieb des Bades würde zu zusätzlichen Verlusten der Bädersparte der Stadtbad- und Verkehrsgesellschaft von jährlich rund 850.000 Euro führen."

Die Bewertung des externen Gutachters. Fachanwalt Wilfried J. Bank (Düsseldorf) hat zum einen das Bürgerbegehren formal geprüft. Er kommt zu dem Ergebnis: "Zwar mag im Detail die eine oder andere Aussage in der Begründung des Bürgerbegehrens hinsichtlich ihrer Richtigkeit fraglich sein; dies rechtfertig jedoch bei einer Gesamtbetrachtung keineswegs die Annahme der Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens." Bank sagt zum anderen aber auch ganz deutlich, dass das Bürgerbegehren unzulässig ist, weil die Frist abgelaufen ist. Die Position der IG Nievenheim. Die IG bezweifelt, dass es einen Ratsbeschluss gibt, der die Aufgabe des Nievenheimer Bades beinhaltet. Daher gebe es auch keine Frist, die einzuhalten sei. Das Bürgerbegehren sei folglich rechtens.

Was die Politik sagt. Die Große Koalition hat sich im Vorfeld bereits positioniert: "Wir halten es für kontraproduktiv, entgegen den im Stadtrat gefassten Beschlüssen erneut eine Sanierung des Nievenheimer Hallenbads zu diskutieren", sagt Kai Weber, Fraktionsvorsitzender der CDU. Dies hätte zur Folge, dass "aufgrund der hohen Investitions- und Betriebskosten an anderer Stelle gespart werden muss", sagt SPD-Fraktionschef Bernhard Schmitt.

Wie es weiter geht. Lehnt der Rat das Bürgerbegehren ab, werden die Vorbereitungen zum Abriss des Bades und des Verkaufs des Grundstücks fortgesetzt. Die IG hat angekündigt, Klage beim Verwaltungsgericht einzureichen und per Eilentscheid den Abriss zu stoppen.

(schum)
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