Dormagen Stadt: Bad-Bürgerbegehren ist unzulässig

Dormagen · Nach Auffassung des städtischen Rechtsamtes ist das von der IG Nievenheim initiierte Bürgerbegehren zum Erhalt des Nievenheimer Hallenbads nicht zulässig. Die IG will einen Anwalt einschalten und das Verfahren weiter voran treiben.

Das war eine vorösterliche Überraschung, die Reiner Blödgen am Donnerstag Abend per E-Mail aus dem Rathaus erhielt. In dem Schreiben teilt die Stadt mit, dass das von Interessengemeinschaft (IG) angestrebte Bürgerbegehren zum Weiterbetrieb des Nievenheimer Bades rechtlich unzulässig ist. "Das Bürgerbegehren kommt nach den Fristen, die in der Gemeindeordnung festgelegt sind, zu spät", sagt Erster Beigeordneter Robert Krumbein. Reiner Blödgen, der am 7. April das Bürgerbegehren für die IG im Rathaus angezeigt hatte, reagierte überrascht, gab sich aber sofort kämpferisch: "Wir werden zur rechtlichen Klärung einen Anwalt einschalten. Das Bürgerbegehren werden wir durchziehen."

Krumbein betont, dass es sich um die Auffassung der Verwaltung handelt. "Über die Rechtmäßigkeit entscheidet der Rat." Die Stadt argumentiert, dass sich das Bürgerbegehren gegen die Beschlüsse richtet, die der Stadtrat im März 2013 und im Dezember 2014 gefasst habe. Damals fiel die Entscheidung, das Hallenbad von Grund auf zu sanieren und zu erweitern, de facto an der Robert-Koch-Straße ein neues Bad zu bauen. Krumbein: "Das schloss den künftigen Verzicht auf den Standort Nievenheim ein, der dann auch durch den Bürgerentscheid im März 2013 bestätigt wurde."

Nach Angaben der Stadt muss nach der Gemeindeordnung NRW ein Bürgerbegehren spätestens zwischen sechs Wochen und drei Monaten auf den Weg gebracht werden. "Diese Fristen sind abgelaufen. Die Verwaltung empfiehlt der IG Nievenheim daher, auf das von ihr angestrebte Bürgerbegehren zu verzichten", so Krumbein.

Halten die Initiatoren an ihrem Vorhaben fest, müssen sie 3000 Unterstützungsunterschriften zusammenbringen. Danach würde dann der Stadtrat formell über die Rechtmäßigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Krumbein betonte, dass die Verwaltung weiter an der Kostenschätzung für eine Grundsanierung und für den weiteren Betrieb des Nievenheimer Bades arbeiten werde. Diese Kostenschätzung ist zwingender Bestandteil der Unterschriftenliste. Zentrum-Politiker Hans-Joachim Woitzik, der das Bürgerbegehren unterstützt, spricht zum einen von einer "falschen Begründung" der Verwaltung, zum anderen beinhalte die Stellungnahme aus dem Rathaus "formale Mängel". Demnach habe es im März 2013 überhaupt keine Ratssitzung gebeben, "sondern am 25. April. Und dort ist lediglich der damalige Bürgerentscheid formal festgestellt worden, ohne irgendeine Aussage zum Nievenheimer Bad."

Es ist ein komplizierter Fall. Denn es gibt die von der Verwaltung genannte Frist, wenn sich ein Bürgerbegehren gegen einen Ratsbeschluss wendet. Das ist nach Auffassung von Woitzik aber jetzt ebenso wenig der Fall wie 2013. Er verweist auf die Gemeindeordnung, die eine sogenannte Schutzfrist vorsieht. Dort heißt es im Paragrafen 26: "Ein Bürgerbegehren darf nur Angelegenheiten zum Gegenstand haben, über die innerhalb der letzten zwei Jahre nicht bereits ein Bürgerentscheid durchgeführt worden ist."

(schum)
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