Dormagen
Verbraucherberatung klärt über Rechtsirrtümer auf
"Preisauszeichnungen nicht immer bindend": Auch wenn für ein Smartphone ein Preis von 79 Euro angegeben ist, muss der Verkäufer es nicht zwangsläufig zu diesem Preis verkaufen. Maßgeblich ist immer der Preis, über den sich Käufer und Verkäufer an der Kasse verständigen.
"Verträge nicht nur mit Unterschrift gültig": Der Einkauf von Waren vollzieht sich oft ohne Unterschrift und ist gültig. Zwingend unterschrieben werden müssen Vereinbarungen, die in Schriftform abgeschlossen oder durch einen Notar beglaubigt werden müssen - wie etwa beim Immobilienerwerb.
"Umtausch und Rückgabe nicht selbstverständlich": Die meisten Geschäfte bieten ihren Kunden die Möglichkeit, gekaufte Ware innerhalb einer bestimmten Zeit umzutauschen. Doch Umtausch oder Rücknahme von Artikeln ist reine Kulanz des Verkäufers. Beim Kauf vor allem von teuren Waren im stationären Handel sollten sich Kunden im Laden nach den Umtauschbedingungen erkundigen und sich vorsorglich eine Umtauschmöglichkeit - etwa auf dem Kassenbon - schriftlich bestätigen lassen.
"Garantie und Gewährleistung sind nicht dasselbe": Bei der Garantie handelt es sich um eine freiwillige Zusage von Herstellern, für Qualität oder Funktionstüchtigkeit ihrer Produkte geradezustehen. Bei der Gewährleistung sind die Händler in rechtlicher Verantwortung: Sie müssen für zwei Jahre nach Kauf der Ware dafür einstehen, wenn die Ware nicht einwandfrei war.
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