Dormagen Wohnbebauung: Gastwirt Robens klagt gegen Stadt

Dormagen · Der Streit um eine Bebauung auf einer 4600 Quadratmeter großen Fläche im Bereich der Straßen Am Krausberg/Hindenburgstraße geht weiter: Gastwirt Heinrich Robens hat über seinen Anwalt Karl Heinz Bortloff Klage beim Verwaltungsgericht (VG) Düsseldorf gegen die Stadt eingereicht. Es geht um den von der Stadt genehmigten Bebauungsplan für dieses Areal, auf dem sechs Atriumhäuser errichtet werden sollen. Diese Pläne bestehen schon seit drei Jahren.

Gastwirt Robens hatte im Frühjahr des vergangenen Jahres ein Gerichtsverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster angestrengt, ein sogenanntes Normenkontrollverfahren. Es geht darum, den Bau dieser sechs Häuser auf dem Grundstück neben dem rückwärtig gelegenen Veranstaltungssaal zu verhindern. Robens befürchtet durch diese Bebauung starke Beeinträchtigungen für den Betrieb des von vielen Vereinen genutzten Saals samt Schießstand.

Im Januar musste der Nievenheimer eine Niederlage einstecken: Das OVG lehnte einen Eilantrag ab. Damit sollte erreicht werden, dass der Bebauungsplan so lange nicht umgesetzt wird, bis über das Normenkontrollverfahren vor dem OVG entschieden ist. Aber das OVG hat entschieden, dass der Eilantrag keine Aussicht auf Erfolg habe. Begründet wird dies so, dass der Bebauungsplan keine gravierenden Fehler enthalte, die zu einer Nichtanwendbarkeit der Satzung führen könnten. Das bedeutet für die Stadt, dass eine Baugenehmigung erteilt und einzelne Bauanträge für das Vorhaben genehmigt werden können. Genau das geschah auch: Die Stadt erteilte Petra Helf eine Baugenehmigung für ihr Vorhaben. Dagegen wendet sich nun die Klage von Robens vor dem Verwaltungsgericht. Eine aufschiebende Wirkung ergibt sich daraus nicht, Helf könnte bauen, wenn sie wollte. Die gebürtige Nievenheimerin, die in Hamburg lebt, reagiert gelassen: "Diese Klage war aus Sicht von Robens nur folgerichtig. Aber aus welchem Grund? Gibt es neue Begründungen?" Helf erklärte, dass sie "zum jetzigen Zeitpunkt nicht die Schüppe herausholt. Entscheidend für mich ist die Begründung der Klage. Die warte ich ab." Sie sieht in der Ablehnung des Eilantrags eine "klare Niederlage Robens'. Das OVG wird im Normenkontrollverfahren zu keinem anderen Urteil kommen, wenn es keine neuen Gründe gibt." Helf: "Ich halte an der Planung fest."

(schum)
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