Düsseldorf 1,2 Millionen Euro Kopierkosten für Rotlichtprozess

Düsseldorf · Im Rotlichtprozess vor dem Landgericht um Serienbetrug an Bordellbesuchern der Rethelstraße ist kein Urteil in Sicht - und doch könnte das Verfahren jetzt Rechtsgeschichte schreiben.

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Foto: dpa/Andreas Arnold

Im Streit der Verteidiger um Kopierkosten der Gerichtsakte haben mehrere Anwälte gestern die Aussetzung des Prozesses beantragt. Jetzt soll das Oberlandesgericht (OLG) erstmals klären, ob eine elektronische Akte formell identisch ist mit einer Gerichtsakte. Der Streit dreht sich rechnerisch um 1,2 Millionen Euro.

Bisher haben zehn der 18 Verteidiger von der Staatskasse insgesamt 600 000 Euro für Ausdrucke der elektronisch übermittelten Gerichtsakte gefordert, die 420 000 Seiten zählt. Der Bezirksrevisor, der solche Ausgaben zu prüfen hat, hält den Ausdruck der kompletten Akte aber für "nicht erforderlich". Einem Anwalt teilte er mit, der Verteidiger hätte die Blätter ja beidseitig bedrucken können, und gewährte ihm nur die Hälfte der Druckkosten.

Dabei hat die für den Prozess zuständige Strafkammer bereits zwei Mal festgestellt, dass der Komplettausdruck der Akte für alle Anwälte erforderlich sei. Der Bezirksrevisor als Vertreter der Staatskasse zog per Beschwerde vor das OLG, das noch nicht entschieden hat.

Der Rotlicht-Prozess: Eine Chronik
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Foto: dpa, Rolf Vennenbernd

Anwälte der acht verbliebenen Angeklagten folgern aber: Falls die vom Gericht elektronisch übermittelte Akte formell nicht als Gerichtsakte gilt, dann hätten sich die Anwälte auf einer falschen Basis auf diesen Mammutprozess vorbereitet. Um das zu korrigieren, müsse der Prozess nach 94 Verhandlungstagen nun ausgesetzt werden. Die Kammer hat darüber noch nicht entschieden.

(wuk)
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