Landgericht Düsseldorf 13 Jahre Haft für "Guru" gefordert

Düsseldorf · Haftstrafen bis zu 13 Jahren hat die Staatsanwaltschaft am Montag im Landgerichtsprozess gegen einen selbst ernannten "Heiligen" (30) und einen ebenfalls geständigen Komplizen (27) gefordert.

Im Prozessverlauf haben sie mit Teilgeständnissen auf die Anklagevorwürfe des schweren Menschenhandels, der Geiselnahme, Vergewaltigung, des schweren Betruges und der gefährlichen Körperverletzung reagiert. Demnach hatte der als selbst ernannter "Guru" auftretende 30-Jährige samt Ehefrau und Kind in einem feudal eingerichteten Reihenhaus in Köln residiert, während seine Opfer mit den Liebeslöhnen aus Sauna-Clubs und Bordellen das Leben des "Gesandten" finanzierten. Manche der Frauen sollen neben Freiern sogar eingeschlafen sein, weil sie angeblich rund um die Uhr für den "Heiligen" und dessen Helfer arbeiten mussten. So soll der Helfer mit den Frauen den 30-Jährigen stets angebetet haben mit dem Wortlaut: "Gesandter, darf ich Dir meine Hingabe erweisen, mein Körper ist Dir, Danke, was Du aus mir gemacht hast. Ich liebe Dich!"

Für die jahrelange Ausnutzung, Misshandlung, Demütigung und Erniedrigung der Frauen durch solche sektenartigen Strukturen soll der Helfershelfer des "Gurus" jetzt für neun Jahre ins Gefängnis, der "Gesandte" selbst soll die Taten mit 13 Jahren Haft büßen. Das zumindest hat gestern die Staatsanwaltschaft gefordert. Die Plädoyers der Verteidigung stehen jetzt noch aus. Mit einem Urteil des Landgerichts wird nicht vor Mitte November gerechnet.

(wuk)
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