Düsseldorf 19-Jährige bei einem Vorstellungsgespräch belästigt

Düsseldorf · Bei der dritten Anklage als Sexualtäter hatte ein Immobilienhändler mit Kö-Adresse gestern vorm Amtsgericht schlechte Karten. Zweimal war der 37-Jährige zuvor bereits wegen sexueller Übergriffe verurteilt worden, einmal sogar zu mehrjähriger Haft, als im Mai eine 19-jährige Schülerin erneut schwere Vorwürfe gegen ihn erhob.

Bei einem Vorstellungsgespräch soll er sie in seinen Büroräumen unsittlich berührt, sich an sie gedrückt, ihr mehrfach zweideutige Avancen gemacht haben. Die Richterin folgte dieser Darstellung. Obwohl der Angeklagte alles abstritt, verhängte sie vier Monate Bewährungsstrafe und als Auflage eine Zahlung von 2500 Euro ans Frauenhaus. Der Angeklagte beteuerte, er habe sich nicht an der Schülerin vergriffen, habe keine tätliche Beleidigung begangen, indem er die Bewerberin sexuell herabgewürdigt habe. Doch die Schülerin wiederholte unter Tränen ihre Vorwürfe. Sie hatte auch die IHK auf den gestrigen Prozesstermin aufmerksam gemacht. Dort wird nun geprüft, ob der Betrieb des Angeklagten künftig überhaupt noch ausbilden darf. Seine Verteidigerin hatte dagegen auf Freispruch gepocht, weil die Vorwürfe der 19-Jährigen nicht erwiesen seien. Die Richterin sah das anders und kam zum Schuldspruch. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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