Düsseldorf 19-Jährigen in U-Bahnhof mit Kopfstoß ins Gleis geschubst

Düsseldorf · Mit einem wuchtigen Kopfstoß beförderte ein 24-Jähriger im Mai 2015 einen Kontrahenten (19) in einer U-Bahn-Station nachts direkt ins Gleisbett - und landete dafür gestern auf der Anklagebank beim Amtsgericht. Das Opfer hatte noch unfassbares Glück: Beim Sturz auf die Gleise brach er sich zwar mehrfach den linken Unterarm, wäre damit aus eigener Kraft aus dem Gleisbett nicht mehr weggekommen, aber frühmorgens gegen 4.50 Uhr kam gerade kein Zug, als er auf den Schienen lag. Der Täter, der sich mit einem Geständnis gestern schwertat, wurde zu sechs Monaten Bewährungsstrafe plus 60 Arbeitsstunden verurteilt.

Rache war wohl das Motiv des Angeklagten, das den 19-Jährigen in der U-Bahn-Station Heinrich-Heine-Allee leicht das Leben hätte kosten können: "Der Mann hätte überfahren werden können von der nächsten Bahn", betonte die Richterin mit mahnendem Blick zur Anklagebank. Von dort kam aber kein freimütiges Reue-Bekenntnis. Weil der Angeklagte zuvor in der Altstadt Prügel kassiert hatte von einem Mann, den er zu den Kumpels des Opfers zählte, hatte er sich beim zufälligen Wiedersehen mit dem Opfer in der Bahn-Station wenig später revanchieren wollen. "Ich war angetrunken, hatte Angst vor weiteren Schlägen. Dass der andere knapp an der Bahnsteigkante stand, als ich ihm den Kopfstoß versetzte, habe ich vielleicht nicht gesehen." Der Angeklagte beteuerte gar, der Sturz des 19-Jährigen in den Gleisschacht habe ihn "schockiert, ich wollte ihm helfen, ihn vom Gleis holen". Davon war auf Videos der Überwachungskameras aber nichts zu sehen: "Sie haben doch auf dem Absatz kehrtgemacht, die Hände in die Taschen gesteckt und sind davongetrödelt", konterte die Richterin. "Nach Angst oder einem Stoß aus Versehen sieht das nicht aus!" Nur widerstrebend räumte der Physikstudent auf der Anklagebank dann ein: "Es war Rache" für die Schläge, die er vorher kassiert hatte. Das Opfer musste wegen der komplizierten Unterarm-Brüche mehrfach operiert werden, leidet bis heute unter den Spätfolgen, kann seine Hand nicht mehr vollständig ausstrecken und hat deshalb per Klage gegen den Angeklagten bereits ein Schmerzensgeld von 10 000 Euro erwirkt. Die Richterin packte gestern noch sechs Monate Bewährungsstrafe obendrauf plus die Arbeitsauflage, die der Angeklagte neben seinem Studium jetzt ableisten muss.

(wuk)
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