Düsseldorf 20 Monate Haft nach Antanz-Trick

Düsseldorf · 18-jähriger Angeklagter war zum wiederholten Male erwischt worden.

Einen offenbar unbelehrbaren Taschendieb, der in der Altstadt mit dem Antanz-Trick zu wiederholten Mal erwischt worden war, hat ein Jugendrichter gestern für 20 Monate hinter Gitter geschickt. Von Zivilpolizisten war der 18-Jährige in der Nikolausnacht 2015 dabei beobachtet worden, wie er nacheinander drei angetrunkene Altstadtbesucher in ein vorgeblich ausgelassenes Tänzchen zu verwickeln versuchte, um sie dabei zu bestehlen. Zwei Opfer wurden misstrauisch, ein dritter Mann büßte sein Handy ein.

Erst fünf Tage zuvor war der Angeklagte im Ruhrgebiet wegen der gleichen Trickdieb-Masche allerdings schon zu zehn Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden. "Sie wussten also, was Sie erwartet", schimpfte der Richter gestern, "und haben trotzdem weiter gemacht." Mit einer Chance auf eine neuerliche Bewährung durfte der 18-Jährige demnach also kaum rechnen. Zumal in zwei weiteren Anklagen von einem Kaufhausdiebstahl von drei Hosen und einer Geldbörse die Rede war - und davon, dass er nach seiner Festnahme in der Altstadt die Polizisten zusätzlich beschimpft hatte. Achselzuckend gab der Angeklagte, der in Deutschland keinen festen Wohnsitz hat, die Vorwürfe zu. "Ich weiß nicht, was ich sagen soll", meinte er. "Ich habe einen Fehler gemacht und bin jetzt bereit, dafür zu bezahlen." Das nahm das Jugendgericht wörtlich.

Immerhin musste der Angeklagte nach seiner Einreise 2014 bereits acht Monate Jugendhaft wegen ähnlicher Trickdiebstähle absitzen. Und doch erhielt er danach trotz neuer Taten eine Bewährungs-Chance, weil er dem Richter damals versprochen hatte, jetzt straffrei zu leben. Seine erneute Festnahme am 6. Dezember in der Altstadt führte nun also dazu, dass aus dem Bewährungsurteil und der Sanktion für die neuen Taten eine Gesamtstrafe von 20 Monaten gebildet wurde.

(wuk)
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