Düsseldorf 200-Kilo-Mann wehrt sich gegen Kündigung

Düsseldorf · Weil er inzwischen zu dick und zu schwer zum Arbeiten sei, wollte eine Gartenbaufirma einen 48-jährigen Angestellten nach 30 Jahren im Betrieb loswerden. Doch gegen die Kündigung zog er gestern mit Erfolg vors Arbeitsgericht.

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Foto: Shutterstock.com/ KieferPix

Dass er durch Gewicht und Leibesfülle derart vermindert leistungsfähig wäre, dass er seine Arbeit nicht mehr oder nur teilweise leisten könne, sei nicht erwiesen, urteilten die Richter.

"Ich kann alle Arbeiten gut ausführen", hatte der stattliche Kläger (1,94 Meter groß, rund 200 Kilo schwer) versichert. Sein Arbeitgeber sah das anders. Muss der 48-Jährige einen Transporter fahren, sei bei ihm der Abstand zum Lenkrad viel zu gering für eine sichere Fahrt.

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Foto: dpa-tmn

Auf den Frontsitzen, ausgelegt für drei Personen, finde neben dem Kläger nur noch ein Kollege Platz. Ein Trittbrett eines Lkw sei gar abgebrochen unter dem Gewicht des 48-Jährigen, der Fahrersitz eines Radladers dadurch zerstört worden. Und beim Aushub von Erde würde die Grabenkante abbrechen, sobald der Kläger daneben stehe.

Insgesamt sei der Arbeiter daher "für Pflanz- und Pflegearbeiten nicht mehr geeignet", zumal auch Arbeitsleitern im Betrieb nur bis 150 Kilo ausgelegt seien. Das genügte dem Arbeitsgericht aber nicht, um den Rausschmiss des Mannes zu begründen. Wieso der Kläger nicht mehr fähig sein soll, seinen Job auszuführen, sei von dem Gartenbaubetrieb "nicht hinreichend konkret" dargelegt, so das Urteil. Der Kläger muss daher weiterbeschäftigt werden.

In einem zweiten Antrag hatte der 48-Jährige zudem 6000 Euro Entschädigung von der Firma gefordert, weil er sich diskriminiert fühle. Diesen Antrag wies das Arbeitsgericht jedoch zurück. Fettleibigkeit könne als Behinderung gelten und eine Diskriminierung deswegen könne eine Entschädigung rechtfertigen. Doch hatte der Kläger selbst betont, alle Arbeiten erledigen zu können - also nicht behindert zu sein. Also gibt es dafür keine Entschädigung.

(wuk)
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