Düsseldorf 21-Jähriger soll Mann gegen Kopf getreten haben

Düsseldorf · Ein "böser Blick" und ein Rempler, bei dem ein Getränkebecher überschwappte - schon war es zu einer wüsten Schlägerei von zwei Männern (beide 21) mit einer Gruppe von Altstadtbesuchern gekommen. Das Landgericht verhandelt darüber seit Montag wegen versuchten Totschlags.

Denn einem Gegner (38), der in jener Oktobernacht 2015 längst zu Boden gegangen war, soll ein Angeklagter noch mehrfach wuchtig gegen den Kopf getreten haben. Der Fall erinnert fatal an einen Altstadtkellner (37), der 2011 bei einem ähnlich nichtigen Streit am Burgplatz durch Tritte von drei Männern so übel verletzt wurde, dass er seitdem als Pflegefall gilt.

Mit Teilgeständnissen haben die beiden Freunde aus Dormagen gestern auf die Anklage reagiert. Einer gab an, in der Schneider-Wibbel-Gasse habe ein Altstadtgast der Freundin des Angeklagten gegen zwei Uhr nachts einen Becher mit einem Wodka-Mix aus der Hand gerempelt. Als er den Mann zur Rede gestellt habe, sei es zum Streit und Faustkampf gekommen. "Er hat geschlagen, ich habe mich gewehrt, dann bekam ich weitere Schläge von Begleitern des Mannes", so der 21-Jährige. Als ihm sein mitangeklagter Kumpel helfen wollte, habe die Truppe auch ihn verhauen.

Der zweite Angeklagte verwies auf Erinnerungslücken, weiß von Schlägen oder Tritten angeblich "nichts mehr". Er gab nur zu, dass er sich als Bodybuilder zuvor zum Muskelaufbau über Wochen künstliches Testosteron gespritzt habe und immer aggressiver geworden sei. Laut Anklage soll er den Kontrahenten im Alkoholrausch aber nicht nur niedergeschlagen, sondern noch gegen dessen Kopf getreten haben, als der Mann längst wehrlos am Boden lag. Einmal sogar "aus dem Lauf mit Wucht", obwohl andere Zeugen ihn vom Opfer weggezogen hatten.

Diesen Tritt wertet die Anklage als versuchten Totschlag, weil er den Tod des 38-Jährigen dabei in Kauf genommen habe. Der war später auf Gesichtschirurgen angewiesen, da beide Augenhöhlenböden zertrümmert waren und der Gaumen, die Nase, der Oberkiefer und der mittlere Gesichtsbereich. Das Opfer wird als Zeuge am Donnerstag angehört.

(wuk)
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