Düsseldorf 26-Jähriger wollte in Syrien kämpfen

Düsseldorf · Ein früherer Stadtmitarbeiter wurde zu 21 Monaten Haft verurteilt.

Er war einst katholisch getauft, wollte Altenpfleger werden, wurde dann Biopflanzenbauer bei der Düsseldorfer Stadtgärtnerei. Doch mit jetzt 26 Jahren ist jener junge Mann gestern vom Landgericht wegen versuchter Teilnahme am Syrien-Krieg auf der Seite einer radikal-islamistischen Gruppierung zu 21 Monaten Haft verurteilt worden. Eine Bewährung versagten die Richter ihm. Es sei "zweifelhaft, ob ihm die Abkehr" vom Salafismus wirklich gelingt, hieß es.

Zu Prozessbeginn Ende Juni hatte der 26-Jährige beteuert, er könne mit Salafismus nichts mehr anfangen, nicht mal verstehen, wie er dieser radikal-islamistischen Gesinnung je zugeneigt sein konnte. Restlos geglaubt hat die Strafkammer des Landgerichts diese Läuterung des Angeklagten aber nicht. So sei aus "allgemeinem Islam-Interesse" beim Angeklagten nach einem Treffen mit einem Kerpener Salafisten und nach dem Studium radikaler Islamtexte letztlich die Bereitschaft entstanden, "an der Seite von Glaubensbrüdern in Syrien" gegen Regierungstruppen zu kämpfen. Dazu war der Angeklagte nicht nur Ende 2016 zum Islam konvertiert, hatte kurz danach sogar seinen deutschen Vornamen nach einem der Erzengel abgelegt, wollte sich amtlich den Vornamen "Jussuf" genehmigen lassen.

Mit 1500 Euro in bar, Sturmhaube und zwei Militärhosen im Gepäck war der über die Türkei in die Nähe der syrischen Grenze gereist, wollte sich laut Geständnis durch Schleuser nahe Aleppo in ein islamistisches Ausbildungslager bringen lassen, wo er den Umgang mit Waffen lernen - und diese Fähigkeiten danach im Bürgerkrieg gegen reguläre Truppen direkt einsetzen wollte. Gescheitert war der Plan an türkischen Sicherheitskräften, die ihn festnahmen und direkt nach Düsseldorf zurückschickten.

Jetzt wurde er wegen "Vorbereitung einer schweren, staatsgefährdenden Gewalttat", die er in Syrien verüben wollte, schuldig gesprochen, muss dafür weitere 14 Monate in Haft bleiben. Denn die Richter stellten fest, dass die Gründe für die Radikalisierung vom Angeklagten nicht aufgearbeitet seien, was beim 26-Jährigen trotz aller positiven Entwicklung der vergangenen Monate doch Zweifel daran zulasse, ob er sich straffrei führen werde - oder doch eine Abkehr von seiner Abkehr vom Salafismus zu befürchten sei. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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