Düsseldorf 44-Jähriger betrog demente Seniorin um 72.000 Euro

Düsseldorf · Mit einem Jahr Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, hat das Amtsgericht am Donnerstag den Betrug eines 44-jährigen Schuhmachers an einer zunehmend dementen Rentnerin geahndet.

Weil er in seiner türkischen Heimat angeblich ein Haus bauen wolle, hatte sich der Angeklagte laut Urteil über Monate hinweg insgesamt 72.000 Euro von der inzwischen 88-Jährigen geliehen. Zurückgezahlt hat er nichts. Obwohl er dem Gericht Dokumente in der Handschrift der alten Dame vorlegte, wonach alles Geld längst zurückgeflossen sei, vertrauten die Richter diesen Unterlagen nicht. Der Schuldspruch, wonach der Mann auch die 72.000 Euro jetzt an die Familie der Seniorin zurückzahlen muss, ist nicht rechtskräftig.

Am zweiten Prozesstag war das Schöffengericht überzeugt, dass die Vorwürfe von Angehörigen der Rentnerin zutreffen. Demnach habe der Angeklagte 2009 in drei Etappen jeweils fünfstellige Beträge bei der als sozial bekannten Seniorin geliehen. "Damals war sie durchaus fit und in der Lage, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln", hieß es im Urteil. "Sie war sicher noch geschäftsfähig." Nur hatte sich die Ex-Bewährungshelferin keine Quittungen über die verliehenen Beträge ausstellen lassen. Als ihre Angehörigen dann merkten, dass "Tantchen" immer dementer wurde und sogar auf Konten ihrer älteren Schwestern zugreifen musste, um ihren Lebensunterhalt zu bezahlen, schritt die Familie ein.

2012 legte der Angeklagte dann plötzlich Papiere in der Handschrift der Seniorin vor, wonach er sämtliche Schulden bei ihr getilgt habe. "Das sind keine Fälschungen", stellte das Gericht jetzt fest, "aber es sind wohl schriftliche Lügen, zu denen der Angeklagte die alte Dame vermutlich verleitet hat." Und zwar zu einem Zeitpunkt, "als sie mit Sicherheit schon dement war", so das Urteil des Amtsgerichts.

Der 44-jährige Angeklagte hatte in diesem Prozess rundweg jede Aussage verweigert. Bei einer früheren Polizeivernehmung soll er sogar versucht haben, die Zahlungen der alten Dame nicht als Darlehen, sondern als Geschenk darzustellen. Nach Abwägung aller Gesichtspunkte waren die Richter ganz sicher, dass der Angeklagte die nun 88-Jährige um deren gesamte Ersparnisse geprellt - und nie geplant habe, das Geld auch nur teilweise zurückzugeben.

(wuk)
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