Düsseldorf-Flingern 52-Jähriger wegen Mordversuchs mit Axt angeklagt

Düsseldorf · Weil er mit einer Axt auf den Kopf eines schlafenden Mitbewohners eingeschlagen hat, muss sich ein 52-Jähriger ab dem 18.Oktober vor dem Landgericht verantworten. Das hat eine Gerichtssprecherin auf Anfrage bestätigt. Demnach wird der Mann wegen heimtückischen Mordversuchs angeklagt.

 Mehrere Streifen- und Rettungswagen waren nach der Tat an der Wetterstraße im Einsatz.

Mehrere Streifen- und Rettungswagen waren nach der Tat an der Wetterstraße im Einsatz.

Foto: Gerhard Berger

Er hatte sich unmittelbar nach der Tat am 11. Juli bei einer Polizeiwache gemeldet und angegeben, er habe seinen Mitbewohner (34) in seiner Wohnung an der Wetterstraße wohl mit Axthieben getötet. Das Opfer konnte aber durch mehrere Not-Operationen gerettet werden.

Gegenseitig hatten sich die beiden Männer, die angeblich der Alkohol- und Drogenszene zugerechnet werden, laut den Ermittlungen immer wieder des Diebstahls in der Wohnung bezichtigt, waren in den Wochen vor der Bluttat deshalb mehrfach in Streit geraten. Als der 52-Jährige am Tattag erneut glaubte, er sei von dem 34-Jährigen bestohlen worden, soll er vormittags mit einer Axt vielfach und wuchtig auf den Kopf des angeblich schlafenden Mitbewohners eingeschlagen haben. Das Opfer erlitt neben blutenden Kopfwunden und einer massiven Schädelfraktur etliche Abwehrverletzungen an den Unterarmen. Der Zustand des 34-Jährigen war auch nach zweistündiger Versorgung durch einen Notarzt noch so instabil, dass die Feuerwehr ihn aus der Tatwohnung im vierten Stock nicht mit einer Trage abtransportieren, sondern nur mit einer Spezialvorrichtung und mittels einer Drehleiter durchs Wohnungsfenster bergen konnte. Alarmiert wurden Polizei und Rettungskräfte vom Angeklagten selbst, indem er sich direkt nach dem Angriff der Polizei gestellt hatte. Die Staatsanwaltschaft wertet die Axt-Attacke als heimtückischen Mordversuch.

Zur Schuldfähigkeit des Angeklagten, der bisher mehrfach durch Diebstahlstaten, aber nicht durch Gewaltdelikte aktenkundig war, soll im Verfahren ein psychiatrischer Gutachter angehört werden. Für den Prozess hat das Landgericht bisher sechs Verhandlungstermine reserviert.

(wuk)
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