Prozess in Düsseldorf 600 Euro Bußgeld für Diebstahl von 30 Cent vom WC-Teller

Düsseldorf · 30 Cent vom Teller einer Toilettenfrau wegzunehmen, hätte eine 62-Jährige am Donnerstag fast ins Gefängnis gebracht. Sie beteuerte ihre Unschuld - allerdings nicht sehr glaubwürdig.

Die wegen Diebstahls vorbestrafte Besucherin eines Bilker Einkaufscenters beteuerte vor dem Amtsgericht, sie habe nicht stehlen, nur ihr Münzgeld wechseln wollen. Der Staatsanwalt wollte die Diebin, die noch unter Bewährung stand, für drei Monate in Haft bringen. Der Richter urteilte milder. Für den Diebstahl von 30 Cent muss die Kundin immerhin 600 Euro Strafe zahlen.

Münzen auf dem Teller vor einer öffentlich zugänglichen Toilette sind keineswegs herrenlos, sondern gehören der Toilettenfrau. Sich als Besucher zu bedienen, ist Diebstahl. Das machte der Richter der 62-Jährigen klar.

Münzbeute im BH versteckt

Sie gab an, sie habe im Juni 2016 gegen 14.30 Uhr in dem Center ein 50-Cent-Stück gehabt, "aber ich wollte nur 20 Cent Trinkgeld auf den Teller legen". Ein anderer Center-Kunde (24) hatte sie beobachtet und gab an, er habe gerade 50 Cent Trinkgeld hingelegt und dann gesehen, wie die Angeklagte diese Münze an sich nahm. Als er die Toilettenfrau informierte, wurde die Security verständigt, die Angeklagte habe ihre Münzbeute "ganz hektisch" in ihrem BH versteckt.

Der Polizei sagte die Frau später kein Wort davon, dass sie angeblich nur Wechselgeld für ihre 50-Cent-Münze genommen habe. Dem Staatsanwalt war das nicht wichtig. Die seit 1998 neun Mal wegen Diebstählen vorbestrafte Frau, die noch eine Bewährungsstrafe von acht Monaten offen hat, müsse jetzt wegen 30 Cent für drei Monate hinter Gitter.

Das fand der Richter "nicht angemessen". Er betonte: "Wenn man Leute auf der Straße fragt, würden die sicher sagen, das ist alles ein bisschen komisch." Angesichts ihrer Vorstrafen sei eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je zehn Euro sogar "noch relativ milde". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(wuk)
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