Urteil in Düsseldorf 65 Stunden gemeinnützige Arbeit für eskalierten Abi-Scherz

Düsseldorf · Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen heute 19-Jährigen schuldig gesprochen – wegen gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch. Er war 2016 an einem Abi-Streich beteiligt, bei dem ein Hausmeister einer Schule verprügelt worden war.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat einen heute 19-Jährigen schuldig gesprochen — wegen gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch. Er war 2016 an einem Abi-Streich beteiligt, bei dem ein Hausmeister einer Schule verprügelt worden war.

Mit klaren Worten lehnte die Staatsanwältin es ab, den Vorfall aus dem März vergangenen Jahres als harmlosen Jux anzusehen und das Verfahren beim Amtsgericht wegen Geringfügigkeit einzustellen: "Solche Abi-Scherze braucht keiner, will keiner, das war unter aller Kanone!"

Denn der Angeklagte war als Gymnasiast nachts mit Komplizen auf das Gelände einer Oberkassler Schule eingedrungen, um dort die Fahne der eigenen Schule zu hissen. Was dort als "Abi-Scherz" geplant war, eskalierte. Vom Hausmeisterpaar erwischt, verprügelte er den Hausmeister.

Das brachte dem 19-Jährigen einen Schuldspruch wegen gefährlicher Körperverletzung und Hausfriedensbruch ein - und demnach muss er nun 65 Stunden Sozialarbeit leisten und der Hausmeisterfamilie 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.

"Es tut mir von Herzen leid, ich wollte das nicht, es ist aus dem Ruder gelaufen!" Flehentlich bat der 19-Jährige gestern bei seinen Opfern um Verzeihung. Die verletzte Partnerin des Hausmeisters konterte prompt: "Abi-Scherze sind schön", sagte sie. "Aber was Ihr Euch da geleistet habt, war absolut nicht schön!" Und ihre minderjährige Tochter, die die nächtliche Attacke der auswärtigen Schüler miterlebt hatte, begann sofort zu weinen — so massiv leidet sie noch heute unter dem Angriff auf ihre Eltern.

Prügelei, um eine Mitschülerin zu "befreien"

Heimlich waren der Angeklagte und etliche Abi-Freunde gegen Mitternacht über den Zaun aufs Schulgelände geklettert, dort vom Hausmeisterpaar aber entdeckt worden. Eine 18-jährige Mitschülerin wurde von der Frau des Hausmeisters festgehalten. "Nur aus Mitgefühl" für die Schulkameradin hat sich der Angeklagte dann mit dem Hausmeister und seiner Partnerin ein Gerangel geliefert, um das Mädchen zu befreien.

Dabei stieß der Angeklagte die Frau gegen einen Türpfosten, prügelte mit der Faust auf den Hausmeister ein, der eine Gesichtsprellung erlitt, zudem wurde ein Finger angebrochen. "Der Angeklagte schämt sich sehr, er ist aber kein Schläger, es war ein Riesenfehler", so sein Anwalt.

Weil der 19-Jährige, der nun studiert, bisher noch nie mit der Justiz zu tun hatte, kam der Richter nach Jugendrecht zum Schuldspruch, blieb mit 65 Arbeitsstunden aber unter dem Antrag der Staatsanwältin. Sie hatte hundert Sozialstunden gefordert. Zudem muss der Täter den Opfern jetzt aber 500 Euro Schmerzensgeld zahlen. Notfalls ratenweise und durch Zusatzjobs in den Semesterferien.

(wuk)
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