Düsseldorf 88-Jähriger erhält Geld von Partner-Agentur zurück

Düsseldorf · In voller Höhe muss eine Partner-Agentur nach einer Entscheidung des Landgerichts einen 88-jährigen Kunden entschädigen und dem Senior rund 8000 Euro zurückzahlen.

Auf der Suche nach einer Partnerin (speziell für Urlaubsreisen) hatte sich der gehbehinderte Witwer Anfang 2014 an die Agentur gewandt, hatte für 14 Partnervorschläge 7999 Euro gezahlt, also 571,36 Euro für jede Adresse. Geklagt hat der Mann jetzt aber nicht, weil er seine Herz-Dame damals nicht fand, sondern weil ihm der Preis für die Adressen später überzogen vorkam und ihm auch die Damen-Auswahl der Agentur nicht verständlich erschien.

In beiden Punkten hat das Landgericht seiner Klage jetzt entsprochen, die Partnervermittlung daher zur Rückzahlung des Gesamtbetrages verurteilt. Kurios daran ist, dass die Agentur-Anwältin zunächst zugestimmt hatte, dem klagenden Witwer wenigstens die Hälfte des Betrages zu erstatten. Mit diesem Betrag wäre der 88-Jährige auch zufrieden gewesen.

Den gerichtlichen Kompromiss hatte die Agentur jedoch kurz danach plötzlich abgelehnt - und muss jetzt prompt den Gesamtbetrag von 7999 Euro plus Zinsen zurückzahlen. Das Urteil des Landgerichts ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

(wuk)
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