Landgericht Düsseldorf 89-Jähriger muss aus seiner Wohnung

Düsseldorf · Weil er zu Unrecht seine Miete gemindert habe, muss ein sehbehinderter Rentner seine Wohnung in Garath nach mehr als 50 Jahren räumen. So urteilte am Donnerstag das Landgericht. Dem 89-Jährigen bleiben drei Monate Zeit zum Auszug.

 Der sehbehinderte Rentner muss seine Wohnung in Garath nach mehr als 50 Jahren räumen.

Der sehbehinderte Rentner muss seine Wohnung in Garath nach mehr als 50 Jahren räumen.

Foto: Wulf Kannegie�er

"Belämmert" — so knapp beschrieb Rentner Hans L. (89) vor der für ihn schicksalhaften Urteilsverkündung des Landgerichts sein Gefühl. Und der Senior sollte mit seiner Vorahnung Recht behalten. Weil er die Miete für seine Wohnung in Garath zu Unrecht gemindert habe — und nach einer Strafanzeige gegen seine Vermieter auch nicht zu einer Bitte um Entschuldigung bereit war — muss der Rentner die Wohnung nach mehr als 50 Jahren räumen. Das Landgericht bestätigte in zweiter Instanz den Rausschmiss des 89-Jährigen. Und dieses Urteil ist rechtskräftig, so die Zivilkammer.

Rentner L. will dennoch "weiter machen". Kurz vor dem Richterspruch lobte er sogar mehrere Tausend Euro für anwaltliche Hilfe aus, wenn ihm dadurch die Zwangsräumung in seinem hohen Alter erspart bliebe. Sympathisanten, die den Senior zum Urteilstermin begleiteten, kündigten bereits an, sie würden mit einer Menschenkette die Zwangsräumung des 89-Jährigen verhindern. Bis zum 31. Januar 2015 darf er aber noch in seiner Wohnung bleiben.

Über viele Jahre hat sich dieser Streit der Vermieter mit dem jetzt 89-Jährigen hingezogen. Der hatte monatelang einen Teil seiner Miete einbehalten, weil durch Bauarbeiten sein Balkon angeblich "zerstört" worden sei. Nach Gerichtsangaben habe L. zuletzt aber selbst eingeräumt, dass auf seinem Balkon lediglich der Fliesenbelag ausgetauscht worden war — dass von einer "Zerstörung" also keine Rede sein konnte. L. gab auch an, ein von ihm angemieteter Trockenraum im Keller sei von den Vermietern eigenmächtig zu einem Partyraum umgebaut worden. Zusätzlich sorgte der 89-Jährige aber mit einer Strafanzeige wegen Nötigung gegen seine Vermieter für eine Verhärtung der Fronten.

Das Landgericht hatte im September noch versucht, die Wogen zu glätten, den Rentner aufgefordert, bei den Vermietern um Entschuldigung nachzusuchen. "Doch das ist von ihm verweigert worden", so das Gericht gestern in der Urteilsbegründung. Dort hieß es weiter, die Kammer "bedauert sehr, dass diese Entscheidung zustande kommen musste". Aber bei Mietrückständen, die zusammen den Betrag von zwei Monatsmieten deutlich übersteigen, lasse das Gesetz keinen Spielraum zu, sei der Rausschmiss für den Senior "zwingend".

Zwar könne die Kammer noch soziale Aspekte berücksichtigen, wie das Alter des Mieters, dessen Gesundheitszustand sowie die Dauer des Mietverhältnisses. Insgesamt könne das aber nur dazu führen, dass dem sehbehinderten Senior nach 50 Jahren als Mieter in diesem Haus jetzt "wegen dieser Besonderheiten eine großzügige Räumungsfrist gewährt" wird. Genau das habe das Gericht auch getan und habe dem 89-Jährigen jetzt drei Monate dafür eingeräumt, dass er sich eine neue Bleibe sucht und seine alte Wohnung aufgibt. "Frechheit", schimpfte einer der Sympathisanten des Mannes kopfschüttelnd in Richtung Richtertisch.

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