Düsseldorf Abweichungen verhindern Hausbauten

Düsseldorf · Immer wieder muss die Bezirksvertretung im Norden über Ausnahmen bei Bauprojekten entscheiden. Dabei steht nicht der Geschmack im Vordergrund, es sind vielmehr rechtliche Aspekte, die ausschlaggebend sind.

 Am Elbinger Weg hatte ein privater Antragsteller mit seiner Klage gegen die Ablehnung Erfolg. Er darf bauen, so wie er es für richtig hält.

Am Elbinger Weg hatte ein privater Antragsteller mit seiner Klage gegen die Ablehnung Erfolg. Er darf bauen, so wie er es für richtig hält.

Foto: Andreas Endermann

Der Bauantrag für ein Einfamilienhaus mit Tiefgarage und Pool am Roßpfad in Wittlaer hat in der Bezirksvertretung 5 zu einer Diskussion geführt, die zeigt, in welchem Dilemma das Gremium regelmäßig steckt, wenn es um die Genehmigung von Ausnahmen geht. Die Lokalpolitiker entscheiden über Bauanträge, wenn das Grundstück größer als 1000 Quadratmeter ist oder wenn Abweichungen vom bestehenden Bebauungsplan gewünscht werden.

Die Abweichungen sind zumeist in Einzelfällen hinnehmbar. Dabei geht es beispielsweise darum, dass das geplante Gebäude Baugrenzen überschreitet, die vorgeschriebene Neigung des Daches oder die Höhe des Hauses von den Vorgaben abweicht oder geschützte Bäume gefällt werden müssen. Problematisch ist es allerdings, dass durch solche Abweichungen Präzedenzfälle für nachfolgende Bauten geschaffen werden, sich Bauherren auf die schon genehmigten Ausnahmen berufen können.

Das ist etwa bei dem Bauantrag am Roßweg der Fall, der gleich vier Abweichungen vorsieht. Geplant ist dort der Neubau eines zweigeschossigen Einfamilienhauses mit mehr als 500 Quadratmetern Wohnfläche und mit einem Flachdach. Dabei werden die Baugrenzen, allerdings nicht die erlaubte Baufläche überschritten. Der Bebauungsplan sieht dort aber eigentlich eingeschossige Häuser mit Satteldächern, die eine Dachneigung von 45 Grad aufweisen, vor.

Da es aber bereits im Umfeld Befreiungen von diesen Vorgaben gab, sieht die Verwaltung keine Bedenken gegen den Bauantrag. "Man kann nicht immer wie vor 100 Jahren bauen, sondern muss doch auch mal einen modernen Baustil zulassen", sagt auch Monika van Volxem (FDP). Die Bezirksvertretung hat aber dennoch den Antrag mit den Stimmen von CDU und Grünen abgelehnt, da ihr die Anzahl der Befreiungen zu hoch war. "Die genannten Vergleichsfälle liegen für uns zudem zu weit entfernt, als dass man diese heranziehen könnte", sagt Norbert Biermann (CDU).

In der Regel werden nach einer Ablehnung die Bauanträge durch den Bauherrn so abgeändert, dass die Bezirksvertretung zustimmen kann, oder es wird nach einem Kompromiss gesucht. Selten, wie bei dem Bau eines Mehrfamilienhauses am Elbinger Weg 2a, wird vom Bauherrn gegen die Ablehnung geklagt.

Dort war der Antragssteller mit der Klage erfolgreich und durfte das umstrittene Projekt umsetzen. Um zu verhindern, dass dieses Gebäude nun von weiteren Bauherren als Präzedenzfall herangezogen werden kann, wurde nun von der Bezirksvertretung die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes für die umliegenden Grundstücke beschlossen.

Wie lange die Lokalpolitiker sich mit früheren Ausnahmeregelungen auseinandersetzen müssen, zeigt eine Baugenehmigung aus den 1990er Jahren. Damals war an der Arnheimer Straße 44 eine eingeschossige Hinterlandbebauung erlaubt worden. Inzwischen mussten, obwohl politisch nicht gewünscht, auf den Nachbargrundstücken sogar zweigeschossige Gebäude genehmigt werden, da in der Umgebung, wenn auch direkt an der Straße, mehrgeschossige Gebäude stehen.

(brab)
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