Düsseldorf AfD-Antrag hat Amtsgericht noch nicht beschäftigt

Düsseldorf · Der für Montag angekündigte Eil-Antrag der Alternative für Deutschland (AfD) auf die vertraglich vereinbarte Nutzung des "Quartier Bohème" für eine AfD-Veranstaltung am 13. August hat das Amtsgericht bis zum Nachmittag nicht erreicht.

 In diesem Veranstaltungsgebäude in der Altstadt von Düsseldorf will die AfD am 13. August tagen.

In diesem Veranstaltungsgebäude in der Altstadt von Düsseldorf will die AfD am 13. August tagen.

Foto: Bretz, Andreas

Bis 16 Uhr war die Zentrale Eingangsgeschäftsstelle (ZEG) des Amtsgerichts erreichbar, um solche Anträge anzunehmen, ein Aktenzeichen zuzuteilen und damit dem zuständigen Richter im Eildienst zuzuleiten.

AfD-Anwalt Roger Beckamp wollte im Laufe des späten Nachmittags seinen Schriftsatz fertigstellen und per Fax ans Amtsgericht weiterleiten. Damit käme der Vorgang frühestens am Dienstag in den allgemeinen Geschäftsbetrieb beim Amtsgericht. Wie eine Gerichtssprecherin bestätigte, war dort von den beiden Gesellschaftern der Quartier Bohème GmbH, Torsten te Paß und Christian Erdmann, bis zum Nachmittag aber auch keine Schutzschrift hinterlegt worden.

Bei frühzeitig angekündigten Anträgen wie dem der AfD gilt die Hinterlegung einer Schutzschrift als gerichtsüblich. Darin kann eine angegriffene Prozesspartei ihre Kern-Positionen für einen Rechtsstreit bereits einreichen. Das dient dazu, eine kurzfristige Entscheidung des Gerichts zu ermöglichen. Ob es zum AfD-Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung gegen die Quartier Bohème GmbH allein nach Aktenlage kommt oder ob der heute zuständige Eil-Richter doch eine mündliche Erörterung mit beiden Seiten anberaumt, ist noch offen.

(wuk)
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