Air-Berlin-Ehrenrunde in Düsseldorf "Dieses Manöver war absolut legal"

Düsseldorf · Das spektakuläre Manöver eines Air-Berlin-Piloten am Düsseldorfer Flughafen sorgt für Gesprächsstoff. Verletzte der Pilot die Vorschriften, als er kurz vor dem Aufsetzen für eine Ehrenrunde durchstartete? Wir haben einen Experten dazu befragt.

Sowohl das Flughafen-Personal im Tower als auch die Passagiere an Bord des letzten Langstreckenfluges von Air Berlin klatschten Beifall, als der Pilot des Airbus A330 aus Miami am Montag ein spektakuläres Abschiedsmanöver vollzog. Statt das Flugzeug direkt auf die Landebahn zuzusteuern, drehte der Pilot ab und startete durch. Nach der Ehrenrunde landete die Maschine sicher.

Unumstritten ist die Aktion jedoch nicht. War das Manöver erlaubt, oder hat der Pilot die Vorschriften verletzt? Eine konkrete Antwort auf diese Frage gab es von Seiten der Fluggesellschaft dazu nicht: "Ein Durchstart-Manöver ist im Flugverkehr keine Seltenheit", sagte Air-Berlin-Sprecher Christian Liepark unserer Redaktion. "Das muss auch nicht unbedingt immer in einem Notfall geschehen." Dennoch werde der Überflug am Düsseldorfer Airport nun intern untersucht. Air Berlin sowie der betroffene Pilot wollen keine weitere Stellungnahme zu dem Manöver abgeben.

Auch das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) untersuche den Vorfall, ließ die insolvente Fluggesellschaft am Dienstagnachmittag verlauten. Nach Angaben eines Sprechers handelte es sich "um ein Durchstartmanöver in vorgeschriebener Höhe in Absprache mit dem Fluglotsen". Der Deutschen Flugsicherung zufolge habe der Pilot vor dem Landeanflug nach der Richtung für den Fall eines Durchstartmanövers gefragt. Die Lotsen hätten darauf die Linkskurve freigegeben. In welcher Höhe der Pilot schließlich abdrehe, liege in seiner eigenen Verantwortung. Beschwerden von Passagieren gab es nach Angaben von Air Berlin nicht.

Für Markus Wahl, selbst erfahrener Pilot und Sprecher der Vereinigung Cockpit, ist die Angelegenheit offensichtlich. "Dieses Manöver war absolut legal", sagt er. Schließlich habe der Pilot den Überflug mit dem Tower-Personal koordiniert. "Die Mitarbeiter im Tower hatten ja sogar genug Zeit, den Überflug mit dem Smartphone zu filmen. Eine kritische Situation hat der Pilot daher nicht verursacht. Rechtlich ist er also auf der sicheren Seite", sagt Wahl. Einem Passagier der Maschine zufolge hatte der Pilot zudem etwa zehn Minuten vor dem Manöver die Passagiere darauf hingewiesen, dass er einen Überflug plane.

Natürlich sei das Durchstarten grundsätzlich für Ausnahmesituationen vorgesehen - etwa wenn Autos oder andere Flugzeuge die Landebahn blockieren oder Wetterprobleme auftreten -, jedoch sei der Überflug über den Airport der besonderen, emotionalen Situation durchaus angemessen. "Es war der letzte Langstreckenflug von Air Berlin - für immer", sagt Wahl. "Wenn neue Flugzeuge zum ersten Mal abheben, lassen viele Piloten die Flügel der Maschine wackeln. Das sind kleine Traditionen in der Luftfahrt ohne Risiko."

Ein Disziplinargespräch zwischen dem Piloten und seinen Vorgesetzten hält Wahl nicht für ausgeschlossen. Dieses bleibe aber folgenlos, hofft er: "Der Kapitän hat seiner Airline damit einen sehr feierlichen und emotionalen Abschied verschafft. Und ein paar Emotionen sollten auch in dieser Sache erlaubt sein."

(mit Agenturmaterial)

(mro)
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