Düsseldorf Air Berlin muss 1700 Euro an Passagierin zahlen

Düsseldorf · Ein Namensstreit mit einem weiblichen Fluggast kostet Air Berlin rund 1700 Euro. Zu diesem Ergebnis kam gestern das Amtsgericht und folgte damit der Klage der Passagierin. Weil im Reisepass der 44-Jährigen noch ihr Mädchenname, im deutschen Aufenthaltsdokument aber ihr Ehe-Name stand, hatten Mitarbeiter der Fluggesellschaft einen Tag vor Abflug angekündigt, man werde die Frau nicht an Bord lassen.

Für den Urlaub mit ihrem Partner (67) auf den niederländischen Antillen sah die Frau Ende 2014 keine andere Möglichkeit, als über eine niederländische Airline ein Ersatzticket zu buchen. Diese Kosten und ein zusätzliches Bahnticket nach Frankfurt soll Air Berlin jetzt übernehmen. Das Personal war damals nicht bereit, die unterschiedlichen Namen der Frau auf den Reise-Dokumenten abzugleichen. Dabei wäre aufgefallen, dass der Geburtsname der Frau in beiden Papieren identisch war. Auch hatte Air Berlin ein Jahr zuvor keine Zweifel an der Identität der Frau. Da war sie problemlos an Bord gekommen. Das ist ihr letztlich auch Ende 2014 gelungen, weil das Bordpersonal sie am Abflugtag letztlich durchwinkte. Aber das Ersatzticket war nicht mehr zu stornieren und verfiel. Dafür hat Air Berlin nun vollen Ersatz zu leisten, schlug der Richter als Vergleich vor. Dem stimmte der Anwalt der Airline zu.

(wuk)
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