Gerichtsprozess Airport Düsseldorf muss nicht für verseuchtes Grundwasser zahlen

Düsseldorf · Obwohl die Düsseldorfer Flughafenfeuerwehr jahrelang eine giftige Chemikalie in ihrem Löschschaum verwendet hat, muss der Airport einem Anwohner keinen Schadenersatz für verseuchtes Grundwasser zahlen. Das hat das Landgericht am Dienstag entschieden.

 Die von der Flughafen-Feuerwehr in ihrem Löschschaum eingesetzte Chemikalie PFT ist ins Düsseldorfer Grundwasser gelangt.

Die von der Flughafen-Feuerwehr in ihrem Löschschaum eingesetzte Chemikalie PFT ist ins Düsseldorfer Grundwasser gelangt.

Foto: dpa, fg mhe

Die Flughafenfeuerwehr hatte bis 2007 Schaum zum Löschen genutzt, in dem die giftige Industriechemikalie PFT enthalten war. Inzwischen belastet PFT das Grundwasser im Düsseldorfer Norden. Ein Anwohner argumentiert, dass sein Grundstück durch die Belastung unverkäuflich sei. Vor Gericht forderte er einen Millionenbetrag als Schadenersatz.

Das Gericht argumentierte, der Einsatz von PFT sei bis 2007 zugelassen gewesen. Der Flughafen habe sich deshalb nichts zuschulden kommen lassen. Außerdem argumentierte die Kammer, dass das verseuchte Grundwasser nicht zum Grundstück des Klägers gehöre, sondern Allgemeingut sei. Das persönliche Eigentum des Klägers sei somit nicht unmittelbar von der Verseuchung betroffen. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Das Grundwasser im Düsseldorfer Norden hat deutlich überhöhte Konzentrationen der Chemikalie PFT, die im Verdacht steht, krebserregend zu sein. Als belastet gilt ein rund 8,5 Quadratkilometer großes Gebiet.

(lnw)
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