Düsseldorf Altstadt-Verbot für jugendlichen Pöbler

Düsseldorf · "Für Sie ist der Sommer in der Altstadt gelaufen", sagte der Jugendrichter einem 19-Jährigen, der an Karneval Polizisten beschimpft hatte. Platzverbote sollen künftig häufiger durchgesetzt werden, haben Polizei und Justiz vereinbart.

"Gut so: Respektlosen Pöblern das Handwerk legen"
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Foto: dpa, Patrick Seeger

"Die Altstadt hat ein Problem - und das sitzt jede Woche hier beim Jugendrichter." Dieses ernüchternde Fazit zog Amtsrichter Thomas Menke gestern im Prozess gegen einen 19-jährigen Angeklagten - und erteilte ihm für vier Monate Altstadtverbot. Der beschäftigungslose Heranwachsende hatte zugegeben, im Suff zu Karneval vier Polizisten nachts lauthals und grundlos wüst beleidigt zu haben. Menke fasste das Urteil knapp zusammen: "Für Sie ist der Sommer in der Altstadt gelaufen."

Der Jugendrichter unterstrich mit seiner ungewöhnlichen Entscheidung die bereits vor einigen Wochen in der RP angekündigte Absicht von Justiz, Staatsanwaltschaft und Polizei, effizienter gegen Jugendkriminalität einzuschreiten. Die Aufenthaltsverbote, die nach Jugendrecht schon immer möglich waren, sollten dabei an Gewicht gewinnen. "Oft schmerzt ein Eingriff in die Freizeitgestaltung von Jugendlichen mehr als andere Strafmaßnahmen", sagt Polizeipräsident Norbert Wesseler.

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Foto: Christoph Göttert

Mit 1,25 Promille Alkohol im Blut hatte der 19-jährige Angeklagte am 1. März gegen ein Uhr früh das Schimpfwort-Kürzel "ACAB" ("All cops are bastards") quer über die belebte Bolkerstraße gegrölt, als dort vier Beamte der Altstadt-Wache auf Fußstreife vorbeigingen. "Das war Karneval, ich war besoffen, das ist mir halt so rausgerutscht", wollte der 19-Jährige das gestern abtun. Mit Baseball-Käppi, ungekämmt und im zerknitterten "Beckham"-Trikot war er zuvor gerade noch pünktlich zum Prozess erschienen. "Hab' verschlafen", grummelte er in Richtung Richtertisch. "Was ist das denn für eine Einstellung?", gab Richter Menke zurück. Als der Angeklagte dann noch seinen Tagesablauf damit umschrieb, er stehe meist gegen zehn Uhr auf, dann "chille ich herum, in Oberbilk oder Wersten", platzte auch der Staatsanwältin der Kragen: "Was für eine Respektlosigkeit gegenüber den Beamten! Hier muss man mal Struktur in das Leben dieses Angeklagten bringen!"

Und die soll nach Richter Menkes Urteil demnächst so aussehen: Vier Monate lang darf sich der 19-Jährige "zwischen 19 Uhr und sechs Uhr morgens" nicht in der Altstadt aufhalten, muss sich aktiv darum bemühen, persönlich jeden der vier beleidigten Beamten formvollendet um Entschuldigung zu bitten. Und obwohl der Schulabbrecher längst kein eigenes Einkommen mehr hat ("Ich hab' mal geputzt im Supermarkt. Aber nur drei Wochen. Ich mach' doch nicht anderer Leute Dreck weg!"), muss er laut Urteil jetzt 250 Euro an die Jugendgerichtshilfe zahlen.

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Foto: Bußkamp, Thomas

Der Richter machte zugleich deutlich, dass er die Polizeiwache über das verhängte Altstadtverbot informieren werde. "Dieses Urteil soll sich herumsprechen. Und wenn Sie sich dort nur einmal blicken lassen oder eine der anderen Auflagen nicht erfüllen, droht sofort Jugendarrest!" Und der darf zur erzieherischen Einwirkung auf Jugendliche und Heranwachsende bis zu vier Wochen dauern.

So wie Menkes Urteil stellen sich die Behördenleiter von Polizei, Staatsanwaltschaft und Justiz ihr "Altstadt-Konzept" vor, das helfen soll, Düsseldorfs Partymeile für nichtkriminelle Besucher wieder sicherer - und damit attraktiver zu machen. Gewünscht ist eine engere Verzahnung und ein schnellerer Informationsfluss, der auch die Durchsetzung solcher Aufenthaltsverbote erst möglich macht. So können die Jugendrichter dem Urteil gleich einen Kartenausriss beifügen, auf dem klar eingezeichnet ist, für welchen Bereich das Verbot von wann bis wann gilt. Und die Polizei wird unmittelbar über das Urteil informiert, kann dann sofort reagieren, wenn der Verurteile das Verbot missachtet. Geeignet ist diese Form der Bestrafung vor allem für jugendliche Randalierer, die mit Pöbeleien und Gewaltausbrüchen immer wieder in der Altstadt auffallen.

Das Instrument hat den Jugendrichtern schon lange zur Verfügung gestanden. Nur die Umsetzung, sagt Amtsgerichtssprecher Mihael Pohar, sei bislang so kompliziert gewesen, dass es eher selten angewandt worden ist. An den dafür notwendigen Organisationsabläufen im Hintergrund tüftelt derzeit eine amtsübergreifende Arbeitsgruppe.

Im Netz kommt das Altstadt-Verbot für pöbelnde Jugendliche gut an. So schreibt ein RP-Leser auf Facebook: "Endlich. Die Polizei sollte noch viel mehr solcher Möglichkeiten bekommen, respektlosen Pöblern und Prolleten, die Polizeibeamte beschimpfen und anspucken, das Handwerk zu legen!" Mehr Reaktionen gibt es hier.

(RP)
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