Prozessbeginn steht noch nicht fest Amokfahrt eines Bistro-Wirtes: Anklage erhoben

Düsseldorf (dto/ddp). Sieben Monate nach der Amokfahrt eines Bistro-Wirtes in Pempelfort hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Anklage gegen den Mann wegen versuchten Mordes erhoben. Das teilte ein Sprecher der Behörde am Freitag mit. Der 64-Jährige soll mit seinem Sportwagen an einem Samstagnachmittag im Juni vergangenen Jahres in zwei Straßencafés an der Schwerin- und Nordstraße gerast sein. Dabei wurden 14 Menschen verletzt, ein Kind musste schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert werden, ein 29-jähriger Mann wurde lebensgefährlich verletzt.

Amok-Fahrt in Pempelfort
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<P>Düsseldorf (dto/ddp). Sieben Monate nach der Amokfahrt eines Bistro-Wirtes in Pempelfort hat die Staatsanwaltschaft Düsseldorf Anklage gegen den Mann wegen versuchten Mordes erhoben. Das teilte ein Sprecher der Behörde am Freitag mit. Der 64-Jährige soll mit seinem Sportwagen an einem Samstagnachmittag im Juni vergangenen Jahres in zwei Straßencafés an der Schwerin- und Nordstraße gerast sein. Dabei wurden 14 Menschen verletzt, ein Kind musste schwer verletzt ins Krankenhaus eingeliefert werden, ein 29-jähriger Mann wurde lebensgefährlich verletzt.

Am 22. Juni 2003 um 14.14 Uhr setzt sich auf der Schwerinstraße ein feuerroter, über 200 PS starker Chevrolet Camaro in Bewegung. Am Steuer der betrunkene, damals 63-jährige Besitzer eines Bistros. Das ist der Beginn einer Amok-Fahrt durch Pempelfort. Bereits damals ging die Staatsanwaltschaft nicht von einem Unfall aus, sondern von versuchtem Mord. Gegen den 64-Jährigen wurde Haftbefehl erlassen.

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft betonte, gehen die Ermittler auch heute noch davon aus, dass der Gastronom absichtlich in die Menschenmenge raste. Er habe weder versucht zu bremsen noch das Lenkrad herum zu reißen. Zum Motiv erklärte die Staatsanwaltschaft, der Mann habe vermutlich in einer Kurzschlussreaktion gehandelt. Er hatte große finanzielle Probleme, zusätzlich habe sich seine Lebensgefährtin von ihm trennen wollen.

Der Mann selbst hatte angegeben, sein Wagen hätte einen technischen Defekt gehabt. Sachverständige fanden dafür jedoch keine Anhaltspunkte.

Wann der Prozess gegen den 64-Jährigen beginnt, steht noch nicht fest. Ihm droht eine lebenslange Haftstrafe.

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