Düsseldorf Amt droht Falschparkern schneller mit Haft

Düsseldorf · Die Zahlungsmoral bei Schuldnern des Ordnungsamts hat sich verbessert, seit ihnen schneller Erzwingungshaft droht.

Parkplatzverschwender: Falschparker in der Region
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Das Ordnungsamt droht säumigen Falschparkern schneller als früher mit Erzwingungshaft - und allein die Ankündigung erhöht die Zahlungsmoral deutlich. Fast 90 Prozent der Schuldner begleichen ihre Rechnungen umgehend bei der Stadtkasse, sobald die Behörde den Haft-Antrag beim Amtsgericht gestellt hat, und verhindern so den Gang ins Gefängnis. Dies geht aus einem Bericht des Rechnungsprüfungsamts hervor. Das hatte auf Geheiß der Politik kontrolliert, wie gut die Bearbeitung von Bußgeld-Verfahren bei der Düsseldorfer Stadtverwaltung läuft. Die Ergebnisse wurden jetzt in nicht-öffentlicher Sitzung dem Rechnungsprüfungsausschuss vorgelegt.

Die Prüfung diente der Frage, ob sich die Abläufe in der Stadtverwaltung verbessert haben. Denn vor fünf Jahren hatten hohe Außenstände im Rathaus für Aufsehen gesorgt. Damals zeigte sich, dass viele Millionen Euro in der Stadtkasse fehlten, weil Bürger Steuern und Geldbußen nicht beglichen. Um die Zahlungsmoral zu verbessern, wurden in der Folge die Abläufe in den zuständigen Abteilungen überprüft. Damals machten die Rechnungsprüfer unter anderem Mängel beim Ordnungsamt und der Stadtkasse aus.

Falschparker behindern Feuerwehr in Düsseldorf
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Die erneute Prüfung zeigte nun, dass die Lage sich in der Zwischenzeit deutlich verbessert hat. Das Rechnungsprüfungsamt lobt sowohl effizientere Abläufe als auch funktionierende interne Kontrollen in den Behörden. Zudem mache sich bemerkbar, dass die Ämter inzwischen "zeitnah" mit Haft drohen, um Bußgelder einzutreiben - auch das war vereinbart worden, um die Höhe der Außenstände zu verringern. "Das Instrument der Erzwingungshaft wird wirksam genutzt", loben die Prüfer.

Die Erzwingungshaft ist keine Strafe, sondern ein sogenanntes Beugemittel. Es wird eingesetzt, damit Geldbußen beglichen werden oder die Betroffenen darlegen, warum sie nicht zahlen können. Die Haft kann für sechs Wochen, bei zusammengefassten Geldbußen für drei Monate verhängt werden.

(arl)
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