Düsseldorf Angeklagte auf freiem Fuß

Düsseldorf · Überraschung im Prozess um die Brandstiftung im Flüchtlingsheim

Der Prozess um den Brand einer Flüchtlingsunterkunft auf dem Messegelände hat an Fahrt verloren. Nachdem bereits im November der Haftbefehl gegen einen zunächst als Anstifter verdächtigten Marokkaner außer Vollzug gesetzt wurde, ist die Anordnung nun gänzlich aufgehoben. Auch der als Brandstifter angeklagte 27-jährige Algerier, der bis Anfang der Woche in Haft saß, ist wieder frei. Das Gericht sieht gegen beide keinen dringenden Tatverdacht mehr, der Voraussetzung für die Untersuchungshaft ist. Der Prozess wird fortgesetzt. Allerdings waren an den vergangenen Verhandlungstagen erneut Probleme bei der Übersetzung der Zeugenaussagen und der Glaubwürdigkeit bisheriger Berichte offenbar geworden.

Auch die Freilassung des 27-jährigen Hauptbeschuldigten ist den zahlreichen Widersprüchen zwischen den Polizeiprotokollen und den Aussagen der Augenzeugen im laufenden Prozess geschuldet. Laut Anklage hatte der 27-Jährige im Flüchtlingsheim nahe der Düsseldorfer Messe eine Matratze mit Wodka getränkt und angezündet, was den Großbrand auslöste, bei dem ein Mensch verletzt und die Halle völlig zerstört wurde. Zeugen, darunter ein 40-jähriger Flüchtling aus dem Iran, hatten diese These auch im Gericht bestätigt. Doch nun wartete ein anderer damaliger Bewohner, der Halle mit einem Alibi für den 27-Jährigen auf: Der habe sich während der Tatzeit bei ihm aufgehalten und könne somit nicht der Brandstifter sein.

Das Gericht schließt nun eine Verwechslung nicht mehr aus und hob deshalb die Haftbefehle gegen den Algerier und den gleichaltrigen Marokkaner außer Kraft. Der Algerier hat den Vorwurf der Brandstiftung seit seiner Festnahme kurz nach dem Brand bestritten.

Die Unterkunft in einer ehemaligen Lagerhalle der Messe galt als eine der schlechtesten in der Stadt. Entsprechend war auch die Stimmung unter den 300 Bewohnern - ausschließlich männliche Flüchtlinge unterschiedlicher Nationalitäten - aufgeheizt. Auslöser für die Brandstiftung im Juni soll die unzureichende Berücksichtigung des muslimischen Fastenmonats Ramadan bei der Essensausgabe gewesen sein.,

(bur)
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