Prozess in Düsseldorf Angeklagte Flüchtlinge schweigen über Brand in Messehalle

Vor dem Düsseldorfer Landgericht hat der Prozess gegen zwei Asylbewerber begonnen. Ihnen wird vorgeworfen, aus Zorn über das Essen eine als Flüchtlingsheim genutzte Messehalle angezündet zu haben. Beide schwiegen zunächst zu den Vorwürfen.

Brand in Flüchtlingsunterkunft: Halle abgerissen
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Brand in Flüchtlingsunterkunft: Halle abgerissen

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Foto: dpa, mg fdt

Mit unbewegten Mienen haben zwei Ex-Bewohner einer Flüchtlingsunterkunft am Montag vor dem Düsseldorfer Landgericht den Prozessbeginn um eine Brandstiftung in einer Messehalle in Düsseldorf verfolgt. Laut Anklage soll ein 27-Jähriger aus Algerien im Juni 2016 mittags Feuer gelegt haben in der Halle, die dann komplett abgebrannt ist. Es entstand ein Millionenschaden. 28 der rund 300 Bewohner sollen laut Staatsanwaltschaft leichte Rauchvergiftungen erlitten haben. Einem gleichaltrigen Mitbewohner aus Marokko wird angelastet, als Anstifter den Mitangeklagten erst zu dessen Brandlegung angeregt zu haben. Beide haben zum Start des Prozesses, der vorerst bis Ende März terminiert ist, keine Aussage gemacht.

Als Motiv des mutmaßlichen Brandstifters geht die Anklage davon aus, dass er sich über die Essenausgabe während des muslimischen Fastenmonats Ramadan geärgert habe. Denn an nicht-muslimische Bewohner der Unterkunft waren morgens und mittags die üblichen Essensportionen ausgeteilt worden — obwohl gläubigen Muslimen in der Halle wegen des Ramadan das Essen und Trinken nur zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang gestattet ist. Aus Wut über die Essensverteilung an andere Flüchtlinge habe der 27-Jährige eine Flasche Wodka in einem leer stehenden Zimmer auf einer Matratze ausgegossen und entzündet. Binnen weniger Minuten habe das laut Ermittlungen zum Vollbrand, letztlich zur Zerstörung der Messehalle geführt.

Brand an der Messe Düsseldorf: Bilder vom Flüchtlingsheim
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Große Rauchwolke nach Brand in Flüchtlingsunterkunft

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Foto: Patrick Schüller

Der Verteidiger des Algeriers sagte vor Gericht: "Mein Mandant bestreitet jeglichen Zusammenhang mit der Tat." Als gläubiger Moslem habe er keinen Wodka besessen, sei auch nicht am Streit um die Essensausgabe beteiligt gewesen. Der Hauptbelastungszeuge der Anklage habe seinen Mandanten auf Fotos angeblich mal erkannt und dann wiederum als Täter ausgeschlossen. Da seien Zweifel angebracht.

Der angebliche Brandstifter will in zehn Tagen, wenn der Prozess fortgesetzt wird, zu den Vorwürfen Stellung nehmen. Dagegen kündigten die Anwälte seines Mitangeklagten an, der 27-Jährige werde sich zunächst nicht äußern, schlossen eine Aussage im weiteren Prozessverlauf aber nicht aus. Dieser Verdächtige, der vier Wochen nach dem Brand von der weiteren U-Haft verschont und wieder freigelassen worden war, soll mit der Unterbringung in jener Messehalle ebenfalls unzufrieden gewesen sein. Tage vor dem Brand habe er angeblich mehrfach lautstark gefordert, man solle die Halle doch niederbrennen, um dadurch eine Verlegung der Bewohner in andere, vermeintlich besserer Unterkünfte zu erreichen.

Dem Gericht sei nur ein Verletzter bekannt, nicht 28 Verletzte, wie es in der Anklage stehe, sagt die Vorsitzende Richterin Pascale Wierum. Das Gericht verringert deswegen den Tatvorwurf von besonders schwerer Brandstiftung auf schwere Brandstiftung. Damit droht den Angeklagten eine Strafe zwischen einem und 15 Jahren Haft. Bisher hat das Gericht zwölf Verhandlungstage reserviert. Bei Schuldsprüchen gehen Beobachter davon aus, dass die Ausländerbehörde die Abschiebung der beiden Männer betreiben wird.

Mit Material von dpa.

(wuk)
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