Düsseldorf Angeklagte im Karibik-Mordfall ist zurechnungsfähig

Düsseldorf · Sie soll ihren Ratinger Ehemann ermorden lassen haben und trat vor Gericht sehr emotional auf. Doch ein Psychiater hat am Mittwoch erklärt, dass die 45-jährige Ehefrau des in Puerto Plata ermordeten Mannes geistig gesund sei.

Als der psychiatrische Sachverständige im Landgericht Düsseldorf sein Gutachten verlesen hatte, brach die 45-jährige Angeklagte immer wieder in Schluchzen aus. Ihr wird zur Last gelegt, ihren 56-jährigen Ehemann vor zwei Jahren bei einem gemeinsamen Aufenthalt in der Dominikanischen Republik durch einen Auftragskiller ermordet haben zu lassen. Die Tat hatte sie zunächst gestanden, vor Prozessbeginn aber wieder geleugnet. Ein Psychologe, der die Frau drei Stunden lang befragt hat, sprach nun zwar von einem schwierigen Verhältnis zum Ehemann, konnte der 45-Jährigen aber weder eine geistige Unzurechnungsfähigkeit noch eine mögliche Affekthandlung bescheinigen.

Der Sachverständige berichtete zunächst von der Biografie der Angeklagten und ihres Mannes. Sie habe den damals 29-Jährigen mit 16 Jahren geheiratet, drei Wochen hätten sich die beiden da gekannt. Ihren Mann habe die Frau positiv, als gut aussehend und respektabel beschrieben, dann aber auch wieder als eine "Bedrohungsperson". Der 56-Jährige soll die Angeklagte, die zwischen der Dominikanischen Republik und Ratingen gependelt sei, zur Prostitution angestiftet und sich die Einnahmen - täglich mindestens 700 Mark, meistens mehr - von ihr aushändigen lassen. Sie sei finanziell von ihrem Mann abhängig gewesen und habe kein eigenes Geld besessen. Auch soll er die zweite gemeinsame Tochter "drangsaliert, fast gequält" haben, indem er ihr "drakonische Strafen" auferlegte: Sie habe Milch mit Salz und Pfeffer trinken und ihre Hände auf eine heiße Herdplatte legen müssen.

Kognitive Störungen, die ihr erstes Geständnis unglaubwürdig erscheinen lassen würden, habe der Psychologe nicht feststellen können. Auffällig sei allein die "ambivalente Sicht", die die 45-Jährige auf ihren Ehemann hatte.

Der Prozess geht am 9. März weiter. Dann sollen die Plädoyers des Staatsanwalts und des Verteidigers verlesen, eventuell soll auch schon das Urteil gesprochen werden.

(bur)
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