Historischer „Me Too“-Prozess: Berufungsgericht hebt Urteil gegen Harvey Weinstein auf
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Düsseldorf Angeklagter gesteht Axt-Attacke auf Mitbewohner

Düsseldorf · Ein 51-Jähriger muss sich seit gestern vor dem Landgericht wegen versuchten Totschlags verantworten.

Eine wüste Beleidigung seines Mitbewohners sowie eine Axt, die ein 51-Jähriger in der Hand hatte - das soll im Juli an der Wetterstraße zu einer Gewalttat geführt haben, über die seit gestern das Landgericht verhandelt. Wegen versuchten Totschlags muss sich der Wohnungsmieter verantworten. In einer Aussage, die sein Anwalt vortrug, gab er die Axt-Attacke zwar zu, berief sich aber auf eine Tat im Affekt.

Weil er vom Opfer (34) mit einem schlimmen Schimpfwort beleidigt worden sei, habe er sich dazu hinreißen lassen, mit der Axt mehrfach auf dessen Kopf einzuschlagen, hieß es in dem Geständnis. Alkohol und Drogen seien ständige Begleiter der zwei Männer gewesen, die hier zusammen wohnten. In den Monaten vor der Bluttat sei dann auch Missgunst dazu gekommen und das Gefühl, vom anderen bestohlen worden zu sein. So beklagte der 51-Jährige den Verlust von Bargeld, eine Spielkonsole sei verschwunden, seine Stereo-Anlage, eine Uhr. Der Mitbewohner habe stets beteuert, er habe damit "nichts zu schaffen", habe dem Angeklagten umgekehrt auch Diebstähle innerhalb der Wohnung unterstellt. Mit der Axt habe der Angeklagte am Tatmorgen den 34-Jährigen aber nicht verletzen, sondern "unter Druck setzen wollen", weil er sich erneut von ihm bestohlen fühlte. Der Mann habe auf dem Bett gelegen und die Vorwürfe des Angeklagten mit einer so schlimmen Schmähung beantwortet, dass der Angeklagte spontan mit der Axt mehrfach auf den 34-Jährigen eingeschlagen habe.

Das Opfer erlitt bei der Tat lebensgefährliche Verletzungen am Kopf und an den Unterarmen. Er konnte durch mehrere Not-Operationen aber gerettet werden, weil der Angeklagte anschließend sofort zur Polizei ging und dort die Bluttat schilderte. Ein Urteil soll Mitte November folgen.

(RP)
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