Düsseldorf Angestellter zweigt 330.000 Euro ab

Düsseldorf · 46-Jähriger überwies sich Geld aus der Firmenkasse und muss nun in Haft.

Zwei Krankenkassen verfügen nie über dieselbe Kontonummer. Für diese Erkenntnis brauchten die Chefs einer Düsseldorfer Immobilienverwaltung fast drei Jahre. Bis dahin hatte ein Personalsachbearbeiter aber mittels Überweisungen schon fast 330.000 Euro aus der Firmenkasse auf sein Privatkonto umgeleitet, mit dem Geld Schulden beglichen und den Rest angeblich verprasst. Als der Serienbetrug auffiel, kostete das den 46-Jährigen den Job. Nach einem Urteil des Amtsgerichts soll es ihn auch die Freiheit kosten: Die Richter schickten ihn gestern wegen Betruges für zweieinhalb Jahre ins Gefängnis.

Kontrollen an seinem Arbeitsplatz fehlten - so brauchte es keine hohe kriminelle Energie des angeklagten Familienvaters, damit er sich von Oktober 2011 bis Juni 2014 freiweg aus der Firmenkasse bedienen konnte. Dabei war der 46-Jährige laut Geständnis nicht einmal Buchhalter, aber der einzige Angestellte in der Personalabteilung. Daher hatte er auch die Beiträge für Kranken- und Sozialversicherung der rund 120 Mitarbeiter zu prüfen und zu genehmigen. Diese Daten gab er an die Buchhaltung weiter - und dort hat offenbar lange Zeit niemand hingeschaut. So fiel erst nach fast drei Jahren auf, dass der Angeklagte horrende Beiträge nicht an die Versicherungen, sondern an die immer gleiche Kontonummer geleitet hatte, nämlich seine eigene.

"Ich bereue das zutiefst", beteuerte er auf der Anklagebank. Dabei hätte die Firma früher stutzig werden können. Denn als der Angeklagte dort anfing, stand er wegen einer ähnlichen Tatserie noch unter Bewährung. Weil er bei einem anderen Betrieb nach ähnlichem Muster bereits rund 50.000 Euro für sich abgezweigt hatte, war er 2011 zu acht Monaten Haft verurteilt worden, blieb damals aber auf Bewährung frei. "Warum ich es danach wieder gemacht habe, weiß ich nicht, dafür gibt es keine Entschuldigung." Er sei darüber krank geworden, leide jetzt an Depressionen, besuche mehrfach wöchentlich eine Psychologin.

Die Richter glaubten an seine Reue: "Man sieht Ihnen an, wie Sie körperlich darunter leiden." Aber 330.000 Euro in rund drei Jahren beim Arbeitgeber zu ergaunern und restlos zu verprassen, sei auch keine Kleinigkeit. Daher versagte das Gericht dem Familienvater eine neue Bewährungs-Chance, folgte dem Antrag der Staatsanwältin und schickte ihn als Wiederholungstäter jetzt für 30 Monate in Haft. Bis das Urteil rechtskräftig ist, bleibt der 46-Jährige noch auf freiem Fuß.

(wuk)
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