Düsseldorf Anleger um 560.000 Euro betrogen

Düsseldorf · Kaum zu drei Jahren Haft wegen gewerbsmäßigen Betruges verurteilt, musste ein gescheiterter Filmproduzent (49) gestern beim Amtsgericht direkt hinter Gitter. Wegen Fluchtgefahr ließ der Richter den Verurteilten noch im Gerichtssaal abführen. Dessen Anwältin will dagegen Beschwerde einlegen.

Nach der Überzeugung des Gerichts hatte der Angeklagte verschiedene Geldgeber dazu verlockt, in eine Filmproduktions-Firma mit Sitz im Medienhafen insgesamt rund 560 000 Euro zu investieren. Das Projekt ging schief, das Geld ist weg. Eine Vertriebsmitarbeiterin (42) des Angeklagten wurde vom Vorwurf der Beihilfe freigesprochen.

Ein Hauch von Hollywood und die enormen Profite bei Erfolgsfilmen wie "Avatar" waren die besten Argumente des Angeklagten, um selbst erhebliche Beträge einzusammeln. Damit sollte nach seiner Darstellung eine hiesige Aktiengesellschaft als Tochter einer US-amerikanischen Mutterfirma installiert werden, um künftige Kinofilm-Projekte in 3D zu produzieren.

Laut entsprechenden Werbeunterlagen ging es angeblich um eine Opernproduktion mit der ARD und eine Fortsetzung des Horror-Films "Boogey Man". Schon zu Prozessbeginn hatte der 49-Jährige erklärt: "Wir konnten die Kapitalisierung aber nicht weiter gewährleisten, sind da rausgefallen - und die Produktionen wurden ohne uns weiter geführt!" Pech für die Anleger, dass die US-Muttergesellschaft keine Gelder zuschießen konnte, da die Filmfirma in Palm Beach nur über 10 000 Euro verfügte. Seufzend räumte der Angeklagte ein, dass sein Traum-Projekt geplatzt war. Er sei naiv gewesen, erklärte seine Verteidigerin, aber das sei nicht strafbar. Die Richter gingen jedoch davon aus, dass das Anlageprojekt von Anfang an wertlos war, und verhängten dafür die Haftstrafe.

(wuk)
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