Düsseldorf Antiker Kontrabass bei Unfall beschädigt

Um die Reparaturkosten streitet ein Hobbymusiker mit der Versicherung seines Kontrahenten.

Mit einem ebenso antiken wie wertvollen Kontrabass als Verkehrsunfallopfer musste sich gestern eine Zivilkammer des Landgerichts beschäftigen. Hier klagte ein Hobbymusiker (80) gegen die Versicherung eines Unfallgegners, von dem er mitsamt seinem Auto im Februar 2016 auf der Kreuzung Kettwiger Straße/Höher Weg von der Seite wuchtig gerammt worden war. Den Blechschaden am Auto des Musikers hat die Versicherung sofort ausgeglichen. Nur dass bei der Kollision auch der Kontrabass im Wagen des Hobby-Jazzers schwer beschädigt worden war, mochte die Versicherung nicht ungeprüft übernehmen. Per Vergleich einigten sich beide Seiten gestern aber doch noch - zumindest vorerst.

"Ich bin achtzig Jahre alt und verzichte seit anderthalb Jahren auf den Wohlklang meines Instruments", schimpfte der Kläger gestern im Gerichtssaal. Er habe zu dem Kontrabass, den er einst von einem Künstlerfreund übernommen hatte, immerhin eine "eine enge Beziehung" entwickelt - und die sei durch den Kreuzungsunfall jetzt nachhaltig beschädigt worden. Insgesamt soll die Reparatur des Basses bei einem Instrumentenbauer sogar fast 11.000 Euro kosten. Diesen Betrag in das rund zweihundert Jahre alte Instrument zu investieren, das von einem renommierten Instrumentenbauer aus Böhmen stammt, "ist es mir wert", so der Kläger: "Ich möchte den Bass reparieren lassen und wieder darauf spielen - und zwar bald!" Doch zumindest einen Teil dieser Kosten habe nun die Versicherung des damaligen Unfallgegners zu tragen. Immerhin sei durch die Kollision "die Schnecke gebrochen, der Korpus kaputt gegangen", so der Hobbymusiker weiter. Nur bemängelte der Versicherungsanwalt, dass jener Kontrabass ja schon vorher Kratzer aufwies und Abnutzungsspuren an den Kanten. Eine Generalüberholung des gesamten Basses auf Versicherungskosten lehnte er ab. "Aber der Bass war vorher durchaus in Ordnung", so der Kläger. Und ursprünglich belief sich seine Klagesumme sogar auf fast 10.000 Euro. Doch zeigte sich der Kläger auch mit der Hälfte zufrieden - wenn er sein Instrument nur recht bald wieder einsetzen könne. Mit achtzig Jahren könne und wolle er darauf jetzt aber nicht mehr ewig warten. Allerdings räumte das Gericht beiden Seiten nun drei Wochen Zeit ein, um den gestern geschlossenen Vergleich nochmal zu überprüfen.

(RP)
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