Nach Amoklauf in Düsseldorf und Erkrath Anwälte lehnen Sicherheits-Schleusen für Kanzleien ab

Die Bluttaten vom vergangenen Wochenende haben in nordrhein-westfälischen Anwaltskreisen die Debatte neu belebt, wie sich die Kanzleien gegen Gewalttäter schützen können. Wie berichtet, waren bei dem Rachefeldzug eines gebürtigen Chinesen eine Anwältin und ein Anwalt in einer Rechtsanwaltskanzlei in Düsseldorf getötet worden; wenig später brachte der Mann in einer Erkrather Kanzlei eine Anwaltsgehilfin um.

Amokläufer aus Düsseldorf in Gocher Pizzeria gefasst
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Jürgen Widder, Vorsitzender des Anwaltsvereins NRW, spricht von einem schockierenden Vorgang mit einem unerklärlichen Gewaltmaß. Natürlich führe dies zu Diskussionen unter den Anwälten. Allerdings gebe es so gut wie keine Möglichkeit, darauf mit Sicherheitsvorkehrungen zu reagieren. "Die Türklingel bleibt zumeist die einzige Hürde", so Widder im Gespräch mit unserer Zeitung. Ein möglichst "niederschwelliger Zugang" zur Kanzlei liege zudem im Selbstverständnis eines jeden Anwalts. Schließlich wolle man gegenüber den Mandanten keine Zugangshemmnisse errichten. Aus diesem Grund seien Sicherheitsschleusen wie auf Flughäfen nicht für Kanzleien geeignet — ganz abgesehen davon, dass eine solche Sicherheitsmaßnahme auch viel zu teuer wäre.

Oliver Allesch, Rechtsanwalt in Essen, erinnert daran, dass in seiner Stadt 1998 ein Richter in seinem Gerichtsbüro erschossen wurde. Danach habe man die Gerichtsgebäude mit Sicherheitsschleusen ausgestattet. Für Anwaltskanzleien sei dies aber nicht praktikabel, sagt auch Allesch.

Der Anwalt für Familienrecht weiß von Kollegen, die sich Sorgen um die eigene Sicherheit gemacht haben. Problematisch sei etwa der Umgang mit Mandanten, die vor Gericht eine herbe Niederlage erlitten und nun nichts mehr zu verlieren hätten. Doch das gehöre zum Berufsrisiko, sagt Allesch. "Eine absolute Sicherheit gibt es nicht." Das gelte aber auch für andere Berufsgruppen, wie etwa für eine Kassiererin an der Tankstelle.

Yanquing T., der 48-jährige Tatverdächtige von Düsseldorf und Erkrath, wird eines Tages auch vor Gericht gestellt werden und spätestens dann einen Anwalt brauchen. Wenn er keinen findet, der ihn zu verteidigen bereit ist, wird das Gericht einen Pflichtverteidiger benennen. Dem kann sich der Betroffene dann nur schwer entziehen, auch wenn er es am liebsten täte. Doch auch dies, so Jürgen Widder, "gehört zu unserem Berufsethos: dass man einen Beschuldigten nach bestem Wissen und Gewissen verteidigt".

(RP)
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