Messerangriff auf Wahrsagerin Anwalt will Häftling im Gefängnis verhaften lassen

Düsseldorf · Ein Opferanwalt will einen Strafgefangenen in der Düsseldorfer Justizvollzugsanstalt (JVA) in dessen Zelle festnehmen lassen. Damit erhält der Kriminal-Fall um einen fast tödlichen Messerangriff auf eine Wahrsagerin rund drei Jahre später noch eine weitere skurrile Note.

Prozess um Angriff auf Wahrsagerin in Düsseldorf
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Prozess um Angriff auf Wahrsagerin in Düsseldorf

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Foto: dpa, lof

Im Mai 2014 war die 69-Jährige von einem 45-Jährigen attackiert und lebensgefährlich verletzt worden. Dafür wurde der Täter zu sieben Jahren Haft verurteilt, dem Opfer wurden 50.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Doch auch hinter Gittern weigerte sich der Täter, seine Vermögensverhältnisse zu offenbaren. Der Anwalt der Wahrsagerin sah keine andere Wahl, als einen Haftbefehl gegen den Mann zu erwirken.

Einst hatte die Wahrsagerin einer Kundin geraten, sich von ihrem Freund zu trennen. Doch dieser Mann nahm das damals zum Anlass, der Wahrsagerin in Anrufen und SMS anzukündigen: "Ich mach dich fertig, du hast keine Zukunft mehr!" Was die Wahrsagerin, die sich nach eigener Version auf weiße Magie versteht, auf "seriöses Kartenlegen und Lebensberatung", nicht wahr haben wollte, hat sich am Tattag blutig bestätigt: Ein Mann mit Kapuze und Brille habe sie wegen jener Kundin sprechen wollen, sie habe beim Öffnen der Tür dessen "bösen Blick" gesehen und ihn abgewiesen. Doch mit einem Messer fügte der 45-Jährige der Wahrsagerin etliche, fast tödliche Verletzungen zu.

Das Strafurteil gegen ihn lautete 2015 auf versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung. Auch muss er dem Opfer nun 50.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Doch sogar hinter Gittern wollte er seine Vermögensverhältnisse nicht offen legen. Ein Gerichtsvollzieher im Auftrag des Opferanwalts kehrte im Sommer also mit leeren Händen aus der JVA zurück, weil der Gefangene sich weigerte, seine Zelle zu verlassen.

Auf Anfrage bestätigte die stellvertretende JVA-Leiterin Ulrike Müller am Dienstag, dass Pfändungen nicht in Hafträumen durchgeführt werden. "Auch führen wir Gefangene nicht zwangsweise vor." Üblicherweise erwirken Gläubiger einen Titel, legen bei der JVA-Zahlstelle einen Pfändungsbeschluss vor - und vom Arbeitsentgelt des Gefangenen kann der pfändbare Teil dann abgezogen werden. Dass Gläubiger eines Straftäters aber einen Haftbefehl erwirken und demnächst vermutlich mit der Polizei einen Häftling aus der Zelle holen, damit der beim Gerichtsvollzieher seine Vermögensverhältnisse offenbart, hat Ulrike Müller "so noch nicht erlebt".

(wuk)
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