Tödlicher Schlag in Düsseldorf Anwalt will Kantholz-Fall wieder aufrollen
Düsseldorf · Die Staatsanwaltschaft wird sich erneut mit den Umständen des Todes eines 44-Jährigen beschäftigen, der durch Schläge mit einem Kantholz im Oktober ums Leben gekommen war. Die Behörde hatte die Ermittlungen vor einem Monat eingestellt, der Anwalt der Tochter des Opfers hat dagegen nun Beschwerde eingereicht.
Die Staatsanwaltschaft muss auf der Basis der neuen Argumente entscheiden, ob sie die Ermittlungen wieder aufnimmt. Entscheidet sie negativ, geht der Fall automatisch zur Generalstaatsanwaltschaft. Ordnet auch diese keine neuen Ermittlungen an, können die Angehörigen des Opfers noch vor das Oberlandesgericht ziehen.
Die Staatsanwaltschaft hatte die Ermittlungen mangels Tatverdachts eingestellt. Die drei Jugendlichen, gegen die ermittelt wurde, hatten sich auf Notwehr berufen - und dies war nicht zu widerlegen. Das Trio war mit dem 44-Jährigen in einer Straßenbahn in Streit geraten, der an der Haltestelle "An der Piwipp" eskalierte, als ein 17-Jähriger mit einem Kantholz zuschlug. Er gab wie seine Freunde an, aus Angst gehandelt zu haben, weil das Opfer mit einem Gürtel auf sie losgegangen sei.
Rechtsanwalt Wolfgang Steffen führt dagegen vor allem zwei Argumente an: In der Rechtsprechung gibt es die Tendenz, bei stark alkoholisierten Menschen die Notwehr an strengere Bedingungen zu knüpfen, das heißt von demjenigen, der sich wehrt, mehr Zurückhaltung zu verlangen, weil er merkt, dass er einen Alkoholisierten vor sich hat. An diese Argumentation schließt die Frage an, welche Blutwerte beim Opfer vorlagen.
Anwalt Steffen argumentiert, der Wert sei zur Tatzeit höher gewesen als bisher angenommen. Zudem sagt er, dass aus den Lebensumständen des Opfers (Wohnort der Lebensgefährtin) kein Grund ersichtlich sei, warum dieser "An der Piwipp" ausgestiegen ist. Steffen schließt daraus, dass er von den Jugendlichen dazu "veranlasst" worden sei.